Ulm News, 15.09.2023 18:40
Neue Fußgängerzonen in Ulmer Innenstadt
Aus bisher verkehrsberuhigten Bereichen in der Ulmer Innenstadt werden Fußgängerzonen.
Seit Freitag, 15. September, gelten in der Herrenkellergasse, der Rabengasse und der Dreiköniggasse sowie im Bereich um den Judenhof (Schuhhausgasse, Östlicher Münsterplatz und Paradiesgasse) neue Regeln: Fußgänger*innen haben Vorrang. Der Radverkehr bleibt aber erlaubt und auch Lieferverkehr ist zwischen 5 Uhr und 11 bzw. 22 Uhr möglich. Hotelgäste, Taxen und Anwohner, die in diesen Bereichen einen privaten Stellplatz haben, dürfen ebenfalls dort fahren - in Schrittgeschwindigkeit. Für alle anderen motorisierten Fahrzeuge gilt: Keine Einfahrt!
Die neuen Schilder stehen und weisen auf die ab sofort geltenden Regeln hin.
Für die notorischen Falschparker am östlichen Münsterplatz und in der Schuhhausgasse wird das Bußgeld damit auch deutlich teurer. Jetzt sind 55 Euro für das Parken im verkehrsberuhigten Bereich fällig,.




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