Ulm News, Gestern, 13:30
Zweifelhaftes Glanzlicht der Woche: Erbschaft unter den Nagel gerissen und als Stiftungs-Verwalter gleich noch bereichert?
Es klingt wie das Drehbuch eines Wirtschaftskrimis, ist aber bittere Realität in Ulm und Neu-Ulm: Ein mutmaßliches Netzwerk aus Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern hat offenbar über Jahre hinweg zum Nachteil Dritter zusammengearbeitet, um den Millionen-Nachlass eines kinderlosen Unternehmer-Ehepaars unter seine Kontrolle zu bringen. Doch das Schweigekartell bricht nun zusammen. ulm-news deckt auf.
Offenbar gibt es nun im Raum Ulm einen dieser Vorkommnisse, die die Grundlage für einen Fernsehkrimi wäre – und auch für die Hinterbliebenen ist es außerordentlich erschütternd.
Ein Oberstaatsanwalt, der die Strafverfahren gegen dieses Netzwerk einstellen wollte, ist nun selbst Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft wiegt schwer: Strafvereitelung im Amt. Er soll die Täter gedeckt haben. Aufgedeckt wurde das System nicht von der Polizei, sondern vom rechtmäßigen Erben selbst – einem krebskranken Mann, der jahrelang in der Familienfirma gearbeitet hat und nun, im Kampf um sein Leben, auch den Kampf um die Gerechtigkeit führt.
Was war passiert? Antwort: offenbar organisierte Erbschleicherei
Dies wird in der Fachsprache auch "Grooming" genannt: Ein ehemaliger Notar (Notar a.D. / alle nun genannten Namen und Positionen sind der Redaktion bekannt) drängte sich offenbar mutwillig in das Leben des kinderlosen und gesundheitlich angeschlagenen Unternehmerehepaars aus der Region. Er gab den "Kümmerer" und "Erlediger", machte sich unentbehrlich.
Die Isolation: Sukzessive wurden die Eheleute von der Außenwelt und der Familie abgeschirmt. Die Kontrolle über die Post und Kommunikation übernahm das Netzwerk.
Die rechtliche Übernahme: Im Geheimen wurden Generalvollmachten und Erbverträge erstellt. Besonders brisant: Zum Zeitpunkt der Unterschriften war der Unternehmer mutmaßlich bereits nicht mehr testierfähig (Verdacht auf Demenz/Agraphie).
Der Notar-Trick: Beurkundung offenbar wider besseres Wissen. Hierbei spielte ein amtierender Neu-Ulmer Notar die Schlüsselrolle. Das Beurkundungsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Geschäftsfähigkeit geprüft werden muss. Doch statt ärztlicher Gutachten einzuholen, ignorierte der Notar offenbar die offensichtlichen Defizite. Er beurkundete Entwürfe, die ihm vom Begünstigten (dem Notar a.D.) direkt zugespielt wurden. Als „Zeugen" für die Geschäftsfähigkeit nutzte er keine Ärzte, sondern seine eigene Schreibkraft. Ein klassischer Fall von „Gefälligkeitsbeurkundung", der dem Notar a.D. die absolute Macht über das Vermögen verschaffte.
Die Plünderung und Entrechtung: Mit diesen erschlichenen Vollmachten begann die Ausschlachtung. Die Firma – das Lebenswerk, in dem der heutige Kläger jahrelang gearbeitet hatte – wurde liquidiert. Die überlebende Gattin wurde faktisch entrechtet und isoliert, während das Vermögen in undurchsichtige Strukturen (u.a. eine Stiftung unter Kontrolle der Täter) verschoben wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft lässt sich wegen öffentliches Interesse - nicht mehr verleugnen – und muss den neuen Sachverhaltselementen eingreifen, weil Stiftungsnichtigkeit, Steuerhinterziehung, systematische Auskunftsverweigerung zusätzlich zu den bereits anhängigen Tatbeständen zwingend nachzugehen sind.
Der konkrete Fall hat Dimension – im zweistelligen Millionenbereich
Trotz umfangreicher Beweisvorlage stellte die Staatsanwaltschaft Memmingen zunächst einen Teil des seit August 2025 anhängigen Verfahrens wegen diverser Straftaten wie Untreue, Unterschlagung, Steuerhinterziehung und Prozessbetrug ein – mit der Begründung „Verjährung", obwohl die Fristen nach Ansicht des Erben noch laufen, da ein Verjährungsbeginn erst mit Tatbeendigung erfolgen kann. Doch die nun Beschuldigten haben die Rechnung ohne den Erben gemacht.
Der Betroffene deckte – obwohl aktuell gesundheitlicher schwerbelastet, auch wohl aufgrund des aktuellen Falls bislang zu seinem Nachteil – ein bislang sehr gut behütetes System auf, die er mit diversen Rechtsgutachten unterbaute und damit die Vorwürfe belegen kann.
Aktueller Stand
Das Schweigekartell scheint durch das aktuelle Eingreifen gebrochen zu sein. Die Generalstaatsanwaltschaft kann nach Veröffentlichung dieser Geschichte das öffentliche Interesse nicht mehr verneinen oder verleugnen und muss den neuen Beweisen (Stiftungsnichtigkeit, Kohne-Bestätigung, systematische Auskunftsverweigerung) zwingend nachgehen. Fortsetzung folgt.





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