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Ulm News, 13.01.2026 15:30

13. January 2026 von Thomas Kießling
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Vermisst! Ein Klick mit fatalen Folgen


Ein junges Mädchen aus dem Alb-Donau-Kreis wird vermisst. Die verzweifelten Eltern suchen auf Facebook nach ihrer Tochter. Sie posten Fotos und den vollen Namen. Doch die gut gemeinte Hilfe kann fatale Folgen haben. Die Polizei warnt eindringlich vor dem unbedachten Teilen solcher Aufrufe. 

Unser Korrespondent Thomas Heckmann hat sich zusammen mit der Polizei der Sache angenommen.

Der Fall ist aktuell. Wieder suchen Angehörige in sozialen Medien. Die Sorge ist riesig und verständlich. Doch die Polizei selbst hat keine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Das hat gute Gründe. "Wir müssen immer viele Punkte abwägen", erklärt ein Polizeisprecher. Bei Erwachsenen gilt das Recht auf freien Aufenthalt. Bei Minderjährigen ist es komplizierter. Ohne Anzeichen für eine Gefahr wiegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes schwer.

Das Veröffentlichen von Fotos ist ein Eingriff in diese Rechte. Es ist sogar ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Tücken der sozialen Medien Trotzdem kann das Teilen helfen. Aber es gibt eine goldene Regel. "Bitte immer nur teilen, niemals einen Screenshot machen", rät der Experte. Ein geteilter Beitrag verschwindet, wenn das Original gelöscht wird. Ein Screenshot bleibt für immer im Netz. Das kann dem Kind später massiv schaden. Der Name bleibt ewig bei Google auffindbar. Sucht der oder die Jugendliche später einen Ausbildungsplatz? Der Arbeitgeber googelt den Namen. Fehler aus der Jugendzeit bleiben so für immer sichtbar.

Es gibt noch eine dunklere Seite. Manchmal ist der Grund für die Suche nicht wahr. Ein Elternteil will nach einer Trennung den neuen Wohnort herausfinden. Oder dem Kind gezielt schaden. "Eine falsche Vermisstensuche verschwindet nie wieder aus dem Netz", warnt die Polizei. Startet die Polizei eine offizielle Fahndung, ist das anders. Dann wird ein Link zu einem Polizeiserver geteilt. Das Bild der vermissten Person kann so rückstandsfrei entfernt werden. So wird die Privatsphäre der Person nach der Rückkehr geschützt.

Text: Thomas Heckmann

Foto/Animation: Polizei

 

 



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