Ulm News, 13.05.2022 13:50
Ulmer Polizeipräsident hält Platzverweis für Ex-Stadtrat bei Querdenker-Demo für gerechtfertigt
"Es bestand kein Anlass, Platzverweise gegen Versammlungsteilnehmende auszusprechen". Das teilte der Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber dem Ulmer Kulturmanager und Ex-Stadtrat Peter Langer mit. Der 72-jährige Professor war bei einer nicht angemeldeten Demonstration, einem so genannten spontanen "Spaziergang" von Coronamaßnahmen-Kritikern in Diskussion mit Querdenkern geraten und des Platzes verwiesen worden, während seine Kontrahenten unbehelligt durch die Stadt marschierten. "Irre" meint dazu Langer, der die polizeiliche Argumentation nicht nachvollziehen kann. Nach der Aussage von Weber bleibt in Ulm am Freitagabend demnach alles so, wie seit fünf Monaten: Demozüge in der Fußgängerzone und in den Quartieren mit verärgerten Händlern und Anwohnern, Verkehrsbehinderungen und Lärm unter den Augen der Polizei.
Die Versammlung (laut Polizei: "Kerzenspaziergang", am 6. Mai 2022 in Ulm war nicht angemeldet, berichtet der Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber. Klar ist für den Polizeipräsidenten auch, warum „Spaziergänger“ keinen Platzverweis erhalten haben, aber der Ulmer Ex-Stadtrat Peter Langer. "Es bestand kein Anlass, Platzverweise gegen Versammlungsteilnehmende auszusprechen", so Weber.
Grundsätzlich sei das Recht seiner Meinung im Rahmen friedlicher Versammlungen innerhalb der gesetzlichen Schranken Ausdruck zu verleihen, ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie und wird durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. "Insofern war auch die zwar nicht angemeldete, aber auch nicht verbotene Versammlung der sogenannten „Spaziergänger“ am Freitagabend vergangener Woche in Ulm versammlungsrechtlich geschützt", teilt der Polizeipräsident Langer mit.
Geht man nach dieser Argumentation wird es auch in nächster Zeit keine Änderung der Strategie oder des Umgangs mit den Spaziergängern in Ulm geben, die seit Anfang des Fahres immer am Freitagabend (bis vor kurzem auch am Montag) bei den Behörden nicht angemeldet mit Trommeln und Tröten durch die Stadt marschieren, Verkehrsregeln mißachten und den Verkehr blockieren.
Schließlich lasse auch das "bloße Tragen der von Ihnen beschriebenen Fellmützen mit den Symbolen „roter Stern, Hammer und Sichel“ nach aktueller Rechtsauffassung keine sanktionierbare Handlung erkennen, weshalb von den vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten richtigerweise keine Maßnahmen ergriffen worden seien", so Weber.
"Die Polizei ist dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit den Rechten aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verpflichtet und ich kann Ihnen versichern, dass wir hierfür täglich gewissenhaft und konsequent einstehen", betont Weber abschließend in einem Antwortschreiben an Peter Langer.
Der 72-Jährige sieht das allerdings völlig anders und schlägt Weber vor, er solle die Anwohner der betroffenen Quartiere fragen, ob sie sich von den „Spaziergängen“ jeden Montag und Freitag nicht genervt und gestört fühlen. "Wenn die oben genannten Umstände keine Veranlassung für Platzverweise sind, was dann?", fragt Langer, dem auch nicht klar ist, warum "eine Versammlung, die sich offensichtlich gegen alle Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung richtet, versammlungsrechtlich geschützt ist und nicht verboten werden kann".
Dass die Polizei der freiheitlich-demokatischen Grundordnung und den Rechten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist, verstehe sich von selbst. "Aber muss sie sich deshalb jeden Montag und Freitag von den „Spaziergängern“ zum Narren machen und vorführen lassen?"
Das Fazit von Peter Langer fällt deutlich aus: "Ich hatte die „Spaziergänger“ am Freitag, den 6. Mai 2022 in der Hirschstraße in Ulm lautstark auf die Gültigkeit des Grundgesetzes hingewiesen. Deshalb mussten sie vor mir „geschützt“ werden, damit sie ihre unangemeldete Versammlung durchführen konnten. Das ist doch logisch und ganz im Sinne des Grundgesetzes! …irre!"


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