Ulm News, 13.05.2022 13:50
Ulmer Polizeipräsident hält Platzverweis für Ex-Stadtrat bei Querdenker-Demo für gerechtfertigt
schließen
Beschreibung: Die nicht genehmigten Demonstrationen in Ulm von Kritikern der Coronamaßnahmen werden wohl so weiterlaufen.
Fotograf: Ralf Grimminger /Archiv
"Es bestand kein Anlass, Platzverweise gegen Versammlungsteilnehmende auszusprechen". Das teilte der Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber dem Ulmer Kulturmanager und Ex-Stadtrat Peter Langer mit. Der 72-jährige Professor war bei einer nicht angemeldeten Demonstration, einem so genannten spontanen "Spaziergang" von Coronamaßnahmen-Kritikern in Diskussion mit Querdenkern geraten und des Platzes verwiesen worden, während seine Kontrahenten unbehelligt durch die Stadt marschierten. "Irre" meint dazu Langer, der die polizeiliche Argumentation nicht nachvollziehen kann. Nach der Aussage von Weber bleibt in Ulm am Freitagabend demnach alles so, wie seit fünf Monaten: Demozüge in der Fußgängerzone und in den Quartieren mit verärgerten Händlern und Anwohnern, Verkehrsbehinderungen und Lärm unter den Augen der Polizei.
Die Versammlung (laut Polizei: "Kerzenspaziergang", am 6. Mai 2022 in Ulm war nicht angemeldet, berichtet der Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber. Klar ist für den Polizeipräsidenten auch, warum „Spaziergänger“ keinen Platzverweis erhalten haben, aber der Ulmer Ex-Stadtrat Peter Langer. "Es bestand kein Anlass, Platzverweise gegen Versammlungsteilnehmende auszusprechen", so Weber.
Grundsätzlich sei das Recht seiner Meinung im Rahmen friedlicher Versammlungen innerhalb der gesetzlichen Schranken Ausdruck zu verleihen, ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie und wird durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. "Insofern war auch die zwar nicht angemeldete, aber auch nicht verbotene Versammlung der sogenannten „Spaziergänger“ am Freitagabend vergangener Woche in Ulm versammlungsrechtlich geschützt", teilt der Polizeipräsident Langer mit.
Geht man nach dieser Argumentation wird es auch in nächster Zeit keine Änderung der Strategie oder des Umgangs mit den Spaziergängern in Ulm geben, die seit Anfang des Fahres immer am Freitagabend (bis vor kurzem auch am Montag) bei den Behörden nicht angemeldet mit Trommeln und Tröten durch die Stadt marschieren, Verkehrsregeln mißachten und den Verkehr blockieren.
Schließlich lasse auch das "bloße Tragen der von Ihnen beschriebenen Fellmützen mit den Symbolen „roter Stern, Hammer und Sichel“ nach aktueller Rechtsauffassung keine sanktionierbare Handlung erkennen, weshalb von den vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten richtigerweise keine Maßnahmen ergriffen worden seien", so Weber.
"Die Polizei ist dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit den Rechten aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verpflichtet und ich kann Ihnen versichern, dass wir hierfür täglich gewissenhaft und konsequent einstehen", betont Weber abschließend in einem Antwortschreiben an Peter Langer.
Der 72-Jährige sieht das allerdings völlig anders und schlägt Weber vor, er solle die Anwohner der betroffenen Quartiere fragen, ob sie sich von den „Spaziergängen“ jeden Montag und Freitag nicht genervt und gestört fühlen. "Wenn die oben genannten Umstände keine Veranlassung für Platzverweise sind, was dann?", fragt Langer, dem auch nicht klar ist, warum "eine Versammlung, die sich offensichtlich gegen alle Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung richtet, versammlungsrechtlich geschützt ist und nicht verboten werden kann".
Dass die Polizei der freiheitlich-demokatischen Grundordnung und den Rechten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist, verstehe sich von selbst. "Aber muss sie sich deshalb jeden Montag und Freitag von den „Spaziergängern“ zum Narren machen und vorführen lassen?"
Das Fazit von Peter Langer fällt deutlich aus: "Ich hatte die „Spaziergänger“ am Freitag, den 6. Mai 2022 in der Hirschstraße in Ulm lautstark auf die Gültigkeit des Grundgesetzes hingewiesen. Deshalb mussten sie vor mir „geschützt“ werden, damit sie ihre unangemeldete Versammlung durchführen konnten. Das ist doch logisch und ganz im Sinne des Grundgesetzes! …irre!"





Highlight
Weitere Topevents
DING setzt acht Busse zusätzlich ein wegen teilweiser Sperrung des Ulmer Hauptbahnhof ab Mitte Januar
Baumaßnahmen am Ulmer Hauptbahnhof erfordern Änderungen in Fahrplänen des Öffentlichen Personen...weiterlesen
75-Jähriger wird mit seinem Auto von Zug erfasst - er stirbt noch an der Unfallstelle
Wie das Polizeipräsidium Ulm mitteilt, kam am Sonntag für einen Autofahrer bei einem Unfall mit einem...weiterlesen
Ein Glanzlicht des Jahres: in Ulm geboren und die Welt erobert - Hildegard Knef wäre am 28. Dez. 100 Jahre alte geworden für eine - eine Diva
"Ich will alles", am besten "Für mich soll`s rote Rosen" - am 3. April 2025 kam eine feine Biographie...weiterlesen
Fahranfängerin kommt von der Straße ab und überschlägt sich mehrfach mit ihrem Auto - vier Insassen verletzt
Am frühen Freitagmorgen überschlug sich eine Autofahrerin mit ihrem Auto auf der B 28 bei Blaustein...weiterlesen
Der Wintermarkt in Ulm läuft – und hat den Weihnachtmarkt abgelöst – da waren nicht alle Aussteller zufrieden – zudem erhielt der Nikolaus wohl Platzverbot
Freudige Gesichter – lange Gesichter: Der Ulmer Weihnachtsmarkt förderte in diesem Jahr zum Teil eine...weiterlesen
Schnellere Erholung nach OP an der Uniklinik Ulm
Mit der so genannten Enhanced Recovery gelingt von Anfang an nach der Operation erfolgreich eine...weiterlesen
Mutmaßlicher Drogenhändler in Ulm in Untersuchungshaft - Drogen und Bargeld beschlagnahmt
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und der Polizei Ulm geben beide bekannt:...weiterlesen
Gleich mehrere Straftaten durch eine Porsche-Fahrerin - Widerstand gegen die Polizisten inklusive
Mehrere Straftaten beging eine 25-Jährige heute Nacht. weiterlesen








