Ulm News, 28.01.2026 11:00
Nächstes Kapitel im Fall: eine Erbschaft unter den Nagel gerissen und als Stiftungs-Verwalter auch noch bereichert
Der Fall ist höchst prätentiös: Offenbar gibt es einen Neu-Ulmer Notar, der einem anderen Notar a.D. den Erbvertrag seiner Mandanten ohne Geschäftsfähigkeitsprüfung beurkundet hat. Dieser Ex-Kollegen durfte dann dabei abkassieren. Eine regionale Bank, die diesen Notar offenbar empfohlen, oder gar eingeschleust hat, scheint die Vorgänge nun mit datenschutzrechtlichen Winkelzügen zu decken und gibt den eigentlichen Erben keine Auskunft. Es könnte sich damit sowohl um einen Datenschutzskandal handeln wie auch um einen großen institutionellen Raubzug. Denn insgesamt geht es um ein Vermögen im mittleren Millionenbereich, da sind Manchen offenbar manches Mittel Recht. ulm-news deckt auf:
Der erste Teil ist hier zu lesen.
Was als routinemäßige Löschung eines Einzelunternehmens im Handelsregister begann, entpuppt sich nach genauer Betrachtung als einer der perfidesten Erbschleicherei-Fälle der jüngeren bayerischen Rechtsgeschichte: ein Neu-Ulmer Notar [Sitz und Name sind der Redaktion bekannt] veröffentlicht im März 2018 rechtswidrig Gesundheitsdaten im Handelsregister Memmingen – und deckt damit ungewollt ein System auf, das seinem ehemaligen Kollegen [Name ebenfalls bekannt], die Kontrolle über ein Millionenvermögen verschafft.
Der Ausgangspunkt: Gesundheitsdaten öffentlich im Handelsregister
Im März 2018 ließ Der Notar eine Generalvollmacht zur Löschung einer Neu-Ulmer Firma beim Handelsregister einreichen. Die Vollmacht enthielt einen brisanten Satz, der 1:1 ins öffentliche Register übernommen wurde:
„Herr H. B. vermag seinen Namen nicht zu schreiben." [Name ist der Redaktion bekannt]
Diese so genannte Agraphie – eine erreichte Schreibunfähigkeit infolge neurologischer Erkrankungen – ist ein Gesundheitsfall im Sinne der DSGVO und darf laut Gesetz niemals veröffentlicht werden. Sieben Jahre lang (bis heute) steht diese Information aber für jeden einsehbar im Handelsregister.
„Das war mein erster Hinweis, dass etwas nicht stimmt", erklärt der betroffene Erbe gegenüber dieser Redaktion [Name und Funktion sind der Redaktion bekannt]. Er ist Enkel der Ursprungserblasser und Nacherbe. „Wenn mein Onkel agraphisch war, wie konnte er dann rechtsgültig einen Erbvertrag unterzeichnen?"
Der eigentliche Skandal: Beurkundung ohne ärztliches Attest
Die Recherchen offenbarten Erschreckendes: Bereits im September 2017 – nur 5 Monate vor der Handelsregister-Veröffentlichung – beurkundete der besagte Notar offenbar zwei Urkunden:
Die 82-jährige Ehefrau B. und der 81-jährige, agraphische Herr.B., erteilten eine an sich gegenseitig Vollmacht und für den Fall, dass sie nicht mehr geschäftsfähig wären - mit einem 6-Augen-Prinzip in der Nachfolge: Die drei Bevollmächtigten [sämtliche Namen sind dieser Redaktion bekannt] durften nur gemeinsam handeln. Der Sinn: gegenseitige Kontrolle und Schutz vor Missbrauch. Einer dieser Bevollmächtigten war besagter Notar a.D., die anderen beiden waren Verwandte.
Pikant: „§ 5 Ziffer 3: Die Bevollmächtigten sollen sich gegenseitig informieren und unterrichten."
Die Botschaft war klar: Die Eheleute wollten bis zuletzt gemeinsam über ihr Vermögen verfügen und durch das 6-Augen-Prinzip und einer Kontrollinstanz Missbrauch verhindern.
Aber am selben Tag, nur Stunden später, beurkundet besagter Notar einen Erbvertrag, der:
- einen anderen Notar (a.D. – also im Ruhestand) zum Testamentsvollstrecker auf Lebenszeit ernennt und ihm die Macht einräumt, nach dem Tod eine von ihm zu gründende Stiftung zu installieren und außerdem höchstselbst den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat zu installieren. Pikant außerdem dabei: seine Tochter ist mutmaßliche im beruflichem Umfeld im Stiftungszweck verwickelt
- den Nacherbe schon aufgelöst hatte
- die Ehefrau faktisch entmachtet (obwohl sie in der Vollmacht alle Rechte erhielt)
- Kosten der Testamentsvollstreckung von bis zu € 200.000 zzgl. laufender Gebühren legitimiert
- Eine Erbschaftsteuer von bis zu € 1 Million ausgelöst (statt € 0) die nicht hätte sein müssen
Das Skandalöse darüber hinaus: Kein ärztliches Attest trotz Agraphie
Das Gesetz hat für solche Fälle eigentlich Sicherheiten eingebaut, die durch diverse Urteile gefestigt sind:
§ 11 BeurkG schreibt vor: Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit muss der Notar ein ärztliches Attest einholen.
Die Zweifel waren offensichtlich:
- Herr B. war agraphisch (konnte nicht schreiben)
- Er war 81 Jahre alt
- Die Struktur war selbstbegünstigend für den weiteren Notar - Notar a.D., pikanterweise ein ehemaliger Kollege des genannten ersten Notars
- Der Erbvertrag widersprach der zeitgleichen Vollmacht diametral
Das Ergebnis: der Notar beurkundete dennoch – ohne Gutachten, ohne Attest, ohne Prüfung.
„Das ist so, als würde ein Arzt eine Vollnarkose ohne Aufklärung durchführen", kommentiert ein Fachanwalt für Erbrecht, dem der Fall vorgelegt wurde. „Wenn der Patient nicht mehr sprechen kann, prüfe ich doppelt – und nicht erst gar nicht", so der Betroffene.
Der Profiteur: ein Notar a.D.
Der offenbar begünstigte weitere Notar, der ehemalige Kollege des ersten Notars, wurde in alle drei Rollen gleichzeitig eingesetzt:
- als Bevollmächtigter – er darf (faktisch unkontrolliert) über Vermögen verfügen
- als Testamentsvollstrecker – kontrolliert Nachlass
- Berater der Erblasser – formulierte vermutlich die Vertragsentwürfe
„Eine Interessenkollision ist damit maximal“, so der Betroffene, und der offenbar begünstigte Notar könne nach Gusto Rechnungen schreiben – an sich selbst! Und sich die Rechnungen selber genehmigen und an sich selbst auszahlen. Was ist das für ein perfides System!
Fakt ist dies seit 2017, ab diesem Zeitpunkt kassierte der offenbar begünstigte Notar ab:
- Testamentsvollstrecker-Honorar: nach dem Maßstab bis zu € 200.000
- Vermögensverfügungen ohne Kontrolle (6-Augen-Prinzip umgangen)
- Auslandsvermögen in der Vollmacht dokumentiert („Beteiligungen im Ausland"), aber nicht im Nachlassverzeichnis aufgeführt
- Stiftungsgründung entgegen dem Erbvertrag vor dem Tod und ohne ausreichende Vollmacht
- möglicherweise Immobilienverkäufe ohne Information der anderen Bevollmächtigten
Der Betroffene hat aber nun Anzeige erstattet. Es gibt Laufende Strafverfahren gegen den offenbar begünstigten Notar a.D.:
- Staatsanwaltschaft Augsburg (ZL 679/2025): Untreue + Steuerhinterziehung
- Staatsanwaltschaft Memmingen (101 Js 14426/25): Prozessbetrug
- Generalstaatsanwaltschaft München: Beschwerde wegen Strafvereitelung durch Oberstaatsanwalt
Das 6-Augen-Prinzip: Schutz wurde ausgehebelt
„Die Vollmacht war brillant konstruiert", erklärt der Betroffene. „Drei Personen sollten sich gegenseitig kontrollieren. Keiner durfte allein handeln."
Doch der Notar a.D. handelte seit 2019, als die Ehefrau ebenfalls nicht mehr geschäftsfähig wurde, entgegen dem Kontrollprinzip und systematisch allein:
Beide Mitbevollmächtigte bestätigten dem Betroffenen nun schriftlich, dass sie nichts mehr von dem Notar a.D. gehört haben. Er schaltete und waltete offensichtlich wie er wolle. Da sie dachten,es sei ein Rechtanwalt und Notar, habe das schon seine Richtigkeit.
Folgende Vorgänge machte er nun im Alleingang:
· Firmenliquidationen: allein
· Stiftungsgründung: allein ohne gültiges Stiftungsgeschäft
· Bankkonten und Gelder transferiert: allein
Beide Bevollmächtigten waren nach Recherchen des Betroffenen nie informiert. Erst 2025 erfuhr man offenbar von den Machenschaften.
„Ich habe Herrn H. [Notar a.D.] nie eine Genehmigung erteilt", betont ein Bevollmächtigter, „das 6-Augen-Prinzip wurde komplett ignoriert."
Das Kartell des Schweigens
Der Notar verweigert nun bis heute dem Betroffenen die Auskunft, wie er seinem Ex-Kollegen die Einzelvertretung legitimierte. Er erteilt keine ärztlichen Atteste, keine notariellen Feststellungen – nichts, totales Schweigen.
Seit geraumer Zeit fordert der Betroffene von diesem Notar Auskunft auf:
· Kopien der Urkunden (§ 51 BeurkG)
· Nachweis der Geschäftsfähigkeitsprüfung
· Dokumentation der Einzelvertretungs-Legitimation
Die Antwort des Notars: totales Schweigen.
- Es wurde weiter eskaliert, je mehr sich die Beweise verdichteten und Verdachtspunkte erhärteten
- 29.12.2025: 52-Seiten-Dossier mit Frist → Schweigen
- 20.01.2026: Ultimatum mit Frist 27.01. → Schweigen
Der rechtliche Widerspruch im Erbvertrag, laut Betroffenem:
Der Erbvertrag [Aktenzeichen M 1617/2017] enthalte mindestens fünf schwerwiegende Rechtsverstöße:
- Keine Geschäftsfähigkeitsprüfung (§ 11 BeurkG) trotz Agraphie
- Selbstbegünstigung für Notar a.D. (u.a. Testamentsvollstrecker-Honorar, vollständige Macht über Vermögen)
- Widerspruch zur Vollmacht (Entmachtung vs. Ermächtigung)
- Enterbung des Nacherben entgegen Testament der Großeltern (1983)
- Erbschaftsteuer-Falle (€ 1 Mio statt € 0 durch Überspringen der Ehefrau)
„Das ist kein Erbvertrag – das ist ein Raubzug", kommentierte ein Steuerberater, der die Unterlagen Betroffenen vorgelegt bekam.
Skandal nur durch Datenschutzverstoß aufgeflogen
Ironischerweise wäre der Fall nie aufgeflogen, wenn der Notar nicht selbst die Gesundheitsdaten im Handelsregister veröffentlicht hätte.
„Ich recherchierte im Handelsregister und stieß auf die Agraphie-Erwähnung", erklärt der Betroffene. „Das war der Anfang meiner Nachforschungen. Ohne DSGVO-Verstoß des Notars würde der Notar a.D. bis heute ungestört mein Erbe unterschlagen."
Die Veröffentlichung war rechtswidrig (Art. 9 DSGVO):
- Keine Einwilligung
- Keine rechtliche Verpflichtung
- Kein öffentliches Interesse
- 7 Jahre öffentlich sichtbar (26.03.2018 - heute)
Die Konsequenzen: Beschwerden eingereicht
Der Betroffene hat nun am 28. Januar 2026 folgende Beschwerden eingereicht:
- Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter (DSGVO-Beschwerde + Bußgeld-Antrag € 50.000)
- Notarkammer Bayern (Disziplinarverfahren + Antrag auf Amtsenthebung)
- Präsident des Landgerichts Memmingen (Dienstaufsichtsbeschwerde)
- Staatsanwaltschaft Memmingen (Strafanzeige § 258 StGB - Strafvereitelung)
Zusätzlich laufen folgende Klagen:
- Anfechtungsklage gegen den Erbvertrag (Amtsgericht Neu-Ulm, 31.12.2025)
- Schadenersatzforderung gegen den Notar: € 300.000 (DSGVO + Amtshaftung)
Die Dimension - das Erbschafts-Vermögen: es sind Millionen verschwunden
Das Vermögen der besagten Eheleute umfasste:
- in Einzelunternehmen: ein Kfz-Handel [Name der Redaktion bekannt]
- Beteiligung OHG [Name der Redaktion bekannt]
- Auslandsvermögen (in Vollmacht dokumentiert: „Beteiligungen im Ausland")
- Mehrere Immobilien
- Grundstücke
Geschätzter Wert des Vermögens: über 6 Millionen Euro
Der Notar a.D. liquidierte seit 2017:
- e.K. aufgelöst (2018)
- OHG liquidiert
- Immobilien unter Nacherbe verkauft
- Stiftung gegründet (Vermögen übertragen)
- Auslandsvermögen nicht deklariert (Verdacht auf Steuerhinterziehung)
Es fragt sich nun: wo ist das ganze Geld abgeblieben, wenn niemand niemandem Auskunft erteilt? Nicht nur der Betroffene wundert sich und hat den Fall mit den oben aufgeführten Etappen minutiös aktenkundig aufgeschlüsselt.
Auch die zuständige Hausbank schweigt zu den Vorkommnissen beharrlich und gibt dem Betroffenen (Nachkommen) keine Auskunft, auch auf mehrmaliger Vorlage der Erbdokumente. Die Erbfolge ist für die Bank scheinbar immer noch nicht geklärt – das Vermögen aber offenbar schon. Der Verdacht liegt nahe, so der Betroffene, dass das Vermögen offenbar auf Konten dieser Bank liegt - abzüglich der jährlichen Stiftungs- und Notarkosten, so der Betroffene. Das verstehe sich jawohl von selbst.
Tatsächlich versucht die Bank offenbar weiter zu mauern und hat nicht nur die Fragen nicht beantwortet, sondern auch dem Kontrollbevollmächtigten keinerlei Auskunft erteilt.
Und die weitere Frage wäre: wie oft kommt so ein Fall in Deutschland vor? Ein Kartell des Schweigens wird zum Selbstbedienungsladen. Vermögen ist offenbar genug da, an dem sich manche Stellen bereichern können.
Fortsetzung folgt, ist zu befürchten.
Hintergrund: ulm-news hat den Skandal aufgrund Informationen u.a. durch den Betroffenen aufgedeckt. Mittlerweile interessieren sich weitere Medien für diesem Fall, der vielleicht gar nicht so einmalig ist in dieser Republik.
Der erste Teil ist hier zu lesen.




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