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Ulm News, 22.02.2022 15:19

22. Februar 2022 von Ralf Grimminger
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OB Gunter Czisch: Stadt Ulm hält sich streng an Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Corona-Demonstrationen


"Ich nehme Ihre Sorge um die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei den Corona­ Spaziergängen sehr ernst". Das antwortet der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch den Mitgliedern der SPD-Fraktion, die von Stadt und Polizei ein konsequentes Vorgehen gegen die wöchentlichen, nicht angemeldeteten Demonstrationen der Corona-Maßnahmengegner gefordert hatte. Czisch erläutert  ausführlich die Überlegungen der Stadtverwaltung und weist auch auf die schwierige rechtliche Situation hin.  

Die Stadtverwaltung Ulm sei in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet, "auf der Grundlage einer faktenbasierten Gefahrenprognose einerseits die Wahrnehmung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und andererseits die öffentliche Sicherheit und Ordnung für Beteiligte wie Unbeteiligte vor Übertretungen und Eingriffen zu schützen. Dabei sind der friedliche Verlauf und die Gewaltfreiheit der Versammlungen leitende Ziele unserer Erwägungen und Maßnahmen", schreibt Oberbürgermeister Gunter Czisch der SPD-Fraktion. Um diese Ziele im Spannungsfeld zwischen freiheitlicher Grundrechtsausübung und rechtsstaatlicher Sicherheitsgewährleistung zu erreichen, halte sich die Stadt streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den uns unsere Verfassung in Art. 20 Abs. 3 GG vorgibt. Damit erfülle die Stadt die "grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung durch die Versammlungsbehörde", wie sie vom Bundesverfassungsgericht im jüngsten Beschluss vom 31.01.2022 betont wurde.
Um der Situation gerecht zu werden und die Entwicklung zu deeskalieren, würden "pauschale Aussagen wie "die Ortspolizeibehörde toleriere jegliche illegale Form von Demonstrationen" oder vereinfachende Vergleiche zwischen Falschparkern und "illegalen" Spaziergängern nicht helfen, kritisiert Czisch die Genossen. Notwendig seien vielmehr "präzise Analysen" und differentierte Beurteilungen". Dazu gehöre, dass "Spaziergänge nicht per se illegale Versammlungen seien, weil sie nicht angemeldet werden. Czisch: "Strafbar machen sich nur diejenigen, die dazu aufrufen oder einladen". Ordnungswidrig verhalte sich, wer gegen die angeordnete Makentragepflicht verstoße. Laut Czisch sind "alle anderen Teilnehmer nicht sanktionierbar und nehmen legal an den Spaziergängen teil". 
Richtig sei, dass beim ersten "Spaziergang" am Montag, 24. Janaur 2022, nach Erlass der Allgemeinverfügung über die Maskentragepflicht aufgrund der kurzfristigen Bekanntmachung "die Maßnahmen der Versammlungsbehörde und der Polizei noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden". Inzwischen seien  jedoch weitere Schritte zur Durchsetzung der Maskentragepflicht  während der Versammlungen ergriffen. Die Teilnehmer werden bereits im Vorfeld durch Antikonflikt-Teams der Polizei angesprochen und durch wiederholte Lautsprecherdurchsagen auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen. Je nach Kräftelage der Polizei erfolgten zudem Ansprachen und Kontrollen, welche bei Weigerung zur Einleitung von Bußgeldverfahren führen. So seien mittlerweile (Stand 16.02.2022) rund 260 Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskentragepflicht erfasst worden, berichtet Czisch. Ferner seien 42 Strafverfahren gegen einzelne Teilnehmende, insbesondere wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, eingeleitet worden.
Nachdem die Spaziergänge seit Anfang Februar 2022 zunehmend Party- und Eventcharakter annehmen, wurde außerdem in einem weiteren Schritt die bestehende Allgemeinverfügung um verschiedene Verbote ergänzt. So ist seit kurzem der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt sowie das Mitführen alkoholischer Getränke zum Konsum und der Betrieb von Lautsprecherboxen verboten.
"Ob danach als weiterer Schritt ein präventives Versammlungsverbot erforderlich und angemessen ist, bleibt der weiteren Entwicklung der Lage und der Aktualisierung der Gefahrenprognose vorbehalten", informiert der Oberb&a mp;amp;a mp;amp;a mp;amp;a mp;uuml;rger meister und ergänzt: "Ich versichere Ihnen jedenfalls, dass eine Beobachtung der Lage und Neubewertung der ergriffenen Maßnahmen hierzu täglich in engem Schulterschluss mit der Polizei stattfindet".
Von den versammlungsrechtlichen Erfordernissen gänzlich zu trennen, sei die "politische Bewertung der Spaziergänge, der von ihnen ausgehenden Stimmungsmache und Hetze sowie der in den sozialen Medien kursierenden Bedrohungen".
"Ich habe mich gegen die davon ausgehenden Gefahren für unser freiheitliches, friedliches und solidarisches Zusammenleben in meiner Funktion als politischer Repräsentant der Stadt Ulm zusammen mit Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger und den Herren Landräten Scheffold und Freudenberger in einem gemeinsamen Aufruf bereits am 14. Januar 2022 eindeutig positioniert. Mittlerweile haben sich diesem Aufruf rund 3.000 Einzelpersonen und Institutionen angeschlossen. Soweit noch nicht geschehen, lade ich Sie herzlich ein, sich diesem Aufruf anzuschließen", schließt OB Gunter Czisch sein Antwortschreiben an die Ulmer SPD-Stadträte. 



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