Ulm News, 02.11.2021 14:28
Corona-Verordnung: Land regelt 2G-Optionsmodell und Vorgaben für Weihnachtsmärkte neu
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen, die Ende vergangener Woche in Kraft trat, betreffen vor allen das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Das 2G-Optionsmodell kann nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe - wie nun angekündigt - Mitte der Woche ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Wenn sich ein Betrieb (zum Beispiel ein Restaurant) in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell entscheidet, können nun auch die immunisierten Beschäftigten die Maske abnehmen. Dafür müssen sie ihrem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen – jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann freiwillig entscheiden, ob sie oder er das tun möchte. Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht dazu nicht. Immunisierte Beschäftigte haben jedoch keinen Anspruch darauf, die Maske absetzen zu dürfen – die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber. Hierbei sind die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Hintergrund dieser Änderung ist eine erneute Prüfung der Sachlage in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). Das 2G-Optionsmodell kann generell nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Regelung für Weihnachtsmärkte
In die neue Verordnung hat die Landesregierung nun eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte aufgenommen. Grundsätzlich gilt auf Weihnachtsmärkten die Maskenpflicht und die Kontaktdatenerfassung. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Kulturbeiträge), dürfen nur von Personen aufgesucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht). In der Alarmstufe gilt die 2G-Pflicht. Für den Besuch von Verkaufsständen, an denen ausschließlich der Warenverkauf stattfindet, ist kein 3G/2G-Nachweis erforderlich. Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen.
Highlight
Weitere Topevents
Unvergessliche Ferien in Südtirol: Die schönsten Aktivitäten und Sehenswürdigkeiten
Südtirol ist nicht nur im Winter ein traumhaftes Reiseziel. Gerade im Sommer blüht die Region förmlich...weiterlesen
Sportprominenz beim Spatzen-Sieg im Donaustadion
Den 1:0-Sieg des SSV Ulm haben am Sonntagabend einige Prominente live im Donaustadion mitverfolgt. Ob sie...weiterlesen
Bankmitarbeiterin verhindert Betrug an Seniorin
Eine aufmerksame Bankmitarbeiterin hat vor Ostern den Betrug über einen sogenannten Schockanruf vereitelt...weiterlesen
SSV-Aufstiegsparty ohne Ende
Etwa 2000 Fans haben die sensationelle Drittliga-Meisterschaft und den Aufstieg in die Zweite Bundesliga...weiterlesen
Bewaffneter Mann überfällt Restaurantbetreiber in Neu-Ulm
Am vergangenen Sonntagabend ist es in Neu-Ulm zu einem versuchtem Raub in einer Ludwigsfelder Gaststätte...weiterlesen
Auf Taxi geklettert und Fahrer niedergeschlagen
Eine unangenehme Bekanntschaft machte ein junger Taxifahrer in der Nacht von Samstag auf Sonntag am...weiterlesen
Streit ums Abendessen: 17-Jähriger verletzt Mutter mit Schere und Messer
Ein 17-Jähriger hat am Samstag seine Mutter zu Boden geworfen und mit einer Schere und später dann mit...weiterlesen
Knappe Entscheidung: Wohnungen für Geflüchtete an zwei Standorten in Wiblingen
Knappe Entscheidung: Mit nur einer Stimme Mehrheit hat der Ulmer Gemeinderat nach phasenweise hitziger...weiterlesen