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Ulm News, 04.10.2021 12:23

4. Oktober 2021 von Ralf Grimminger
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Leinenpflicht: Notwendig oder doch nur Schikane?


Die Zahl der Hunde in deutschen Haushalten ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Heute leben weit über acht Millionen Hunde in Deutschland. Vor zwanzig Jahren waren es noch fünf Millionen. Probleme zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern gab es schon immer.

 Zurückgelassener Kot und frei laufende Hunde zählen zu den größten Kontroversen. Die Folge: Immer mehr Städte und Gemeinden legen die Hunde wortwörtlich an die Leine. Da, wo die Hunde etwa Wildtiere stören oder zur Gefahr für Autos, Radfahrer, Fußgänger und Kinder werden, sollten die Hunde ohnehin an der Leine geführt werden. Es halten sich aber nicht alle Hundehalter daran. Sie wollen ihren vierbeinigen Begleitern gerne die Freiheit zum ausgelassenen Toben und Rennen lassen. Daraus erwachsende Konflikte führen zu immer mehr Orten zur Anleinpflicht. Ist das eine sinnvolle Maßnahme oder doch nur Schikane?

Jede Gemeinde hat eigene Vorschriften

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Leinenpflicht. Das heißt aber nur, dass Städte und Gemeinden jeweils eigene Verordnungen erlassen. Wer in Baden-Württemberg Urlaub macht, muss sich also vorher erkundigen, welche Vorschriften in der betreffenden Urlaubsregion gelten. Ein Ferienhaus ist ideal als Ausgangsort für Entdeckungstouren mit dem Hund. Ferienhäuser, in denen Hunde gerne gesehen sind, gibt es in großer Zahl. In einigen Städten, wie beispielsweise Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart, sind die Hunde in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen und Haltestellen an der Leine zu führen. In den Wäldern von Baden-Württemberg dürfen die Hunde nur dann frei laufen, wenn sie abrufbar sind.

Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Genau das ist aber das Problem. Kein Hundehalter kann seine Hand dafür ins Feuer legen, dass der eigene Hund immer und unter allen Umständen hundertprozentig gehorcht. Wäre es anders, käme es nicht zu rund 20.000 Beißvorfällen im Jahr. Von daher wäre eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum durchaus angebracht. Hunde buddeln und jagen gerne. Deshalb ist die Anleinpflicht in Wäldern und Feldgebieten in der Schonzeit der Wildtiere ebenfalls eine durchaus nachvollziehbare Anordnung.
Als Ausgleich muss es aber ausreichend Hundeauslaufflächen in den Städten und Gemeinden geben, damit die Hunde Gelegenheit bekommen können, nach Lust und Laune zu rennen und mit ihren Artgenossen zu toben.

Gelbe Schleife als Signal für andere Hundehalter

Ansonsten ist es Sache des Hundehalters auf Spaziergänger, Radfahrer, Jogger und andere Hundehalter Rücksicht zu nehmen. Es ist ein Gebot der Vernunft, den Hund rechtzeitig zurückzurufen, bevor er jemanden belästigen kann. Außerdem ist nicht jeder Hund mit seinen Artgenossen verträglich. Als Zeichen für Unverträglichkeit, Krankheit oder sonstige Probleme eines Hundes hat sich eine gelbe Schleife am Halsband oder der Leine durchgesetzt. Damit werden andere Hundehalter um Rücksichtnahme gebeten. Tatsächlich haben Hundehalter inzwischen mehr Pflichten als Rechte. Ein friedliches Zusammenleben von Gesellschaft und Hunden ist aber nur dann möglich, wenn der Hundehalter sich jeder Zeit an die Vorgaben hält. Der Hund ist nicht das Problem, sondern ausschließlich der Halter. Es wird gewiss immer schwarze Schafe geben, die die nötige Rücksichtnahme vermissen lassen und so den Konflikt weiter anheizen.
Bis eines Tages vielleicht eine weitere Verpflichtung für Hundehalter hinzukommt: Nämlich den Nachweis zu erbringen, dass sie über genügend Sachkenntnis verfügen, um einen Hund ordnungsgemäß halten und führen zu können.



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