Ulm News, 27.04.2021 11:02
Corona-Pressemitteilungen der Ulmer Wirtschaftskammern in der Kritik - bffk-Mitglied klagt auf Unterlassunggen
Die Pressemitteilungen der Ulmer Wirtschaftskammern, mit denen Forderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht wurden, stoßen auf Widerstand. Ein Mitglied des Bundesverbands für freie Kammern (bffk) geht mit Eilanträgen gegen Aussagen der Ulmer IHK und der Handwerkskammer Ulm vor. Das teilt Kai Boeddinghaus, Bundesgeschäftsführer für freie Kammern, mit.
Jürgen Springer, Geschäftsführer der rubinion AG und der JSSH GmbH, geht mit Eilanträgen gegen Aussagen der Wirtschaftskammern vor. Grund: Schon mit der Überschrift ihrer Pressemitteilung („Testpflicht in Betrieben wäre eine Verzweiflungstat“) habe die Handwerkskammer gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung maximaler Objektivität verstoßen. Im Text fänden sich weitere Aussagen, die "sowohl polemisch überspitzt sind als auch den sachlichen Kompetenzbereich der Kammer überschreiten", klagt Springer.
Die fast zeitgleich veröffentlichte Pressemitteilung der IHK Ulm enthalte ebenfalls Aussagen, die nicht zum sachlichen Kompetenzbereich der Kammer gehörten, heißt es weiter in der Pressemitteilung des bffk.
Jürgen Springer, der den gesetzlichen Corona-Maßnahmen selber durchaus kritisch gegenübersteht, begründet sein juristisches Vorgehen so: „Der Auftrag der Wirtschaftskammern besteht darin, sachlich und seriös die Anliegen der Wirtschaft zum Ausdruck zu bringen. Polemische Pressemitteilungen, in denen sich zudem Forderungen und Aussagen wiederfinden, die den Kompetenzbereich der Kammern überschreiten, untergraben dies.“
Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des bffk, der die Eilanträge unterstützt, verweist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach sind Kammern öffentliche Äußerungen, die auf eine emotionalisierte Konfliktaustragung angelegt, verboten. „Die Ulmer Wirtschaftskammern haben nichts gelernt“, so Boeddinghaus, der an die Niederlage der IHK Ulm vor dem Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit ihrer damaligen Pressearbeit zum Projekt „Stuttgart21“ erinnert. Der bffk setzt sich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften in den Kammern ein. Gleichzeitig beobachtet der bffk kritisch alle operativen Aktivitäten der Kammern – insbesondere die Wirtschaftsführung.
Im Jahr 2010 hat das Bundesverwaltungsgerichtes mit einer Grundsatzentscheidung, die von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus erstritten worden war, klare Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Kammern herausgearbeitet.
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