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Ulm News, 17.10.2020 20:04

17. Oktober 2020 von Ralf Grimminger
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Coronavirus: Aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm noch bis Montag gültig


Die aktuelle Allgemeinverfügung, die der Landkreis Neu- Ulm Anfang der Woche nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erlassen hat, ist noch bis einschließlich Montag, 19. Oktober, gültig. Sollte am Montag die 7-Tage-Inzidenz weiterhin den Wert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird der Landkreis Neu-Ulm eine neue Allgemeinverfügung erlassen, der die gestrigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zu Grunde liegen. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit.  

Der Landkreis Neu-Ulm kann erst eine neue Allgemeinverfügung mit neuen Maßnahmen erlassen, wenn die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurden und dem Landkreis damit alle Details und erforderlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, die er benötigt um eine neue Allgemeinverfügung in die Wege leiten zu können.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat bereits erste interne Abstimmungen getroffen, um die dann erforderlichen Schritte zügig einleiten zu können.

Damit gelten für den Landkreis Neu-Ulm bis Montag, 19. Oktober, noch folgende Maßnahmen:

- Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.
- Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.
- Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.

Des Weiteren verweist das Landratsamt Neu-Ulm, dass ab Freitag bei den aktuellen Zahlen zum Coronavirus auf die Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infekt ionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/#karte
In den vergangenen Tagen gab es immer wieder Irritationen und Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, da auf unterschiedlichen Plattformen unterschiedliche Werte angegeben waren. Dies liegt vor allem an den Meldewegen und verschiedenen Aktualisierungszeitpunkten begründet. Diese Diskrepanzen waren in der Regel minimal.
Da bayernweit bzw. deutschlandweit auf die offiziellen Übersichtskarten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Robert Koch-Institut zurückgegriffen wird, werden wir deshalb ab sofort auf diese Zahlen verweisen.
Das Landratsamt Neu-Ulm bittet alle Bürgerinnen und Bürger sich außerdem weiter an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten sowie einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo es notwendig und angeordnet ist. Es wird auch draum gebeten, den Mund-Nasen-Schutz korrekt zu tragen, so dass Mund und Nase bedeckt sind.



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