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Ulm News, 12.06.2019 10:33

12. Juni 2019 von Ralf Grimminger
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Auch mittelständische Betriebe müssen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren


Zufrieden äußerte sich Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, über das vom Deutschen Bundestag verabschiedete  Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland. 

„Fachkräfte mit beruflichen Qualifikationen werden gebraucht. Das heute verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist modern und arbeitsmarktorientiert", kommentierte Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland. Durch dieses werde es für Handwerksbetriebe künftig leichter, Fachkräfte anzuwerben, die die Kundenaufträge abarbeiten, sei es im Hausbau oder bei der Anpassung der Brille. "Es ist schön, dass die Politik erkannt hat, dass sie die Versorgung im Land sichert, wenn beruflich qualifizierte Fachkräfte erleichtert zuwandern können. Entscheidend wird, dass auch mittelständische Betriebe einbezogen werden und vom Gesetz profitieren können", sagte Dr. Mehlich.
"Wir freuen uns, dass die Politik das Engagement der Handwerksbetriebe bei der Integration würdigt. Die rund 450 Geflüchteten, die im Gebiet der Handwerkskammer Ulm in Ausbildung sind, haben mit dem neuen Gesetz eine Perspektive. Sie können hierbleiben und arbeiten und so unserer Gesellschaft etwas zurückgeben, “ so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm abschließend. 



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