Ulm News, 26.03.2018 16:47
Ulmer Münsterbauhütte ist nationales immaterielles Kulturerbe - Nominierung auf internationaler Ebene nächstes Jahr


Beschreibung: Die Ulmer Münsterbauhütte ist zusammen mit den Bauhütten in Freiburg und Köln als immaterielles Kulturerbe Deutschlands anerkannt worden.
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Fotograf: Stadt Ulm
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Die Ulmer Münsterbauhütte zählt jetzt zusammen mit den Bauhütten in Freiburg und Köln zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands. Dies gaben die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, im März 2018 bekannt. Sie folgten damit der Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO- Kommission.
Darüberhinaus will Deutschland gemeinsam mit weiteren Staaten die Bauhütten nächstes Jahr auch als internationales immaterielles Kulturerbe nominieren. "Seit Jahrhunderten bewahren Dom- und Münsterbauhütten, wie etwa in Ulm, Freiburg oder Köln, Handwerkstechniken, tradiertes Wissen und Bräuche in Zusammenhang mit dem Bau und Erhalt von Großkirchen und führen diese bis in die Gegenwart fort", begründet die Deutsche UNESCO-Kommission die Entscheidung. Sie hat insgesamt sieben Neueinträge ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die drei Bauhütten wurden als "Bauhüttenwesen" zusammengefasst und als "Gutes Praxis-Beispiel der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes" anerkannt.
Der vollständige Titel lautet: "Die Dom- und Münsterbauhütten in Ulm, Freiburg und Köln - Weitergabe von Handwerkstechniken und -wissen. Dokumentation - Bewahrung - Förderung".
Die Initiative zur Anerkennung der Bauhütten als Kulturerbe war von Ulm ausgegangen. Im Oktober 2015 hatte die Ulmer Bauhütte eine Bewerbung beim Ministerium für Wissenschaft, Sport und Kunst Baden- Württemberg eingereicht. Die Länderjury aus Baden-Württemberg befürwortete die Bewerbung in allen relevanten Punkten. Daraufhin empfahl die Kultusministerkonferenz im Jahr 2016 eine Ausweitung der Bewerbung auf weitere deutsche Bauhütten. Ergänzt um die Freiburger Münsterbauhütte und die Kölner Dombauhütte, wurde so im März 2017 ein überarbeitetes Nominierungsdossier eingereicht.
"Unsere Bauhütte mit ihren hochspezialisiert ausgebildeten Handwerkern, der lückenlosen Dokumentation und engen Verbindung zur Stadtgesellschaft zeigt, wie immaterielles Kulturerbe in Deutschland modellhaft erhalten und weitergegeben werden kann", sagt Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm. Er hat den Bewerbungsprozess von Beginn an koordiniert. Die fachliche Beratung zur Bewerbung der Ulmer Münsterbauhütte übernahm die Kunsthistorikerin und Kulturerbe-Expertin Professor Dr. Eva-Maria Seng von der Universität Paderborn. Unterstützt wurde das Vorhaben unter anderem durch ein Empfehlungsschreiben des Präsidenten der Architektenkammer Baden-Württemberg, Markus Müller. Im März 2019 werden die drei deutschen Bauhütten Teil der sogenannten "Mehrländernominierung" werden, an der sich Deutschland, Frankreich und noch weitere Staaten beteiligen werden. Das Ziel: Als "Gutes Praxis- Beispiel" in die internationale UNESCO-Liste aufgenommen zu werden.
Als Immaterielles Kulturerbe werden lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in aller Welt dokumentiert", beschreibt die Deutsche UNESCO- Kommission auf www.unesco.de. "Hierzu zählen mündliche Traditionen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale, Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum oder Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Auch die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, gehören zum immateriellen Kulturerbe." Zum Welt(kultur)erbe hingegen zählen ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften.










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