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Ulm News, 11.03.2018 12:36

11. March 2018 von Thomas Kießling
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Nach Unfall weitergefahren


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In drei Fällen fuhren Pkw-Lenker nach einem Unfall einfach weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Während der Unfallaufnahme in anderer Sache trat ein 28-jähriger Weißenhorner an die Beamten heran und schilderte, dass dieser kurz zuvor die Kreuzung von der Otto-Renner-Straße in Richtung der Otto-Hahn-Straße in Offenhausen überfahren wollte. Der 28-Jährige musste mit seinem Pkw verkehrsbedingt auf der Kreuzung halten. Dabei fuhr ihm ein anderer Verkehrsteilnehmer hinten auf. Dieser fuhr nach dem Auffahrunfall weiter und entfernte sich somit unerlaubt vom Unfallort. Am Pkw des 28-Jährigen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro. Eine Beschreibung vom flüchtigen Pkw ist nicht bekannt. Zur gestrigen Mittagszeit wurde ein 56-jähriger Neu-Ulmer dabei beobachtet, wie er beim Einparken auf einem Tankstellengelände in der Memminger Straße in Ludwigsfeld einen geparkten Pkw touchierte hatte. Ohne sich um seine Pflichten als Unfallbeteiligter zu kümmern, verließ der 56-Jährige die Unfallörtlichkeit. Durch einen Zeugen konnte der Unfallflüchtige ermittelt werden. Anschließend konnte die hinzugezogene Polizeistreife den Verursacher antreffen und mit dem Vorfall konfrontieren. Am geschädigten Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro, am Pkw des Neu-Ulmers konnte kein Sachschaden festgestellt werden. Den 56-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Ein 51-jähriger Pfaffenhofener parkte seinen weißen Sprinter am Freitagmittag am Fahrbahnrad der Fainaggstraße. Als dieser am frühen Nachmittag zu seinem Fahrzeug zurückkam, stellte er eine frische Beschädigung am linken Außenspiegel fest. Der Verursacher für den Schaden war nicht mehr vor Ort und hatte sich somit unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es wird davon ausgegangen, dass der unbekannte Verursacher beim Vorbeifahren an dem geparkten Sprinter dessen Außenspiegel beschädigt hatte. Der Sachschaden wird auf ca. 300 Euro beziffert.



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