Ulm News, 13.07.2017 17:02
18-jähriger Albaner ohne Erlaubnis in Wohngruppe
Bei der Überprüfung einer Wohngruppe in Senden mit unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen konnte ein 18-jähriger Albaner festgestellt werden, der sich doch unerlaubt aufhielt.
Bei der Überprüfung seiner Aufenthaltsberechtigung wurde ermittelt, dass der junge Mann ohne festen Wohnsitz ist, da er seit knapp drei Monaten nicht mehr in seiner zugewiesenen Unterkunft in Ingolstadt angetroffen werden konnte und daher dort „nach Unbekannt“ abgemeldet wurde. In der Zwischenzeit verübte er diverse Straftaten, wie leichte Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Ladendiebstahl und einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Da seine „BÜMA-Bescheinigung“ (Asylbewerberausweis) zudem seit einem Monat abgelaufen war und er keinen Asylantrag stellte, wird nun gegen ihn wegen unerlaubten Aufenthalts ermittelt. Eine Verhaftung wurde seitens der Staatsanwaltschaft verneint, daher wurde er schriftlich aufgefordert zurück nach Ingolstadt zu kehren, was er zusagte.




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