Ulm News, 27.02.2015 09:32
Einigung bei Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Der Vorsitzende des Mietervereins Ulm/Neu-Ulm, Martin Rivoir, begrüßt ausdrücklich die Einigung der Regierungskoalition über die Neuregelungen im Mietrecht. Diese werden deutliche Erleichterungen für die Mieter bringen.
Das gilt zum einen für die Mietpreisbremse. Diese bedeutet, dass bei einer Neuvermietung die Miete zukünftig nur noch höchstens 10% teurer sein darf als eine vergleichbare Wohnung derselben Größe und Lage gemäß Mietspiegel. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Wohnung in einem Gebiet befindet, das einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Ob dies auch der Fall ist, wird die Landesregierung im Rahmen einer Verordnung festlegen. Darin wird dann auch festgelegt werden, ob die Obergrenze in bestehenden Mietverhältnissen bei Mieterhöhungen zukünftig auf 15% statt bisher 20% gesenkt wird. Beim Bestellerprinzip wird zukünftig derjenige den Makler bezahlen, der diesen auch beauftragt hat. Das ist in aller Regel der Vermieter. Auch darin ist eine Verbesserung für die Mieter zu sehen.






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