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Ulm News, 26.07.2013 10:15

26. Juli 2013 von Ralf Grimminger
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Ungenehmigte Verlängerung der Schulferien kann teuer werden


Am 31. Juli 2013 beginnen die Sommerferien in Bayern. Vor dem Ferienstart weist der Fachbereich „Schule, Kindergarten, Sport, Kultur“ des Landratsamtes Neu-Ulm darauf hin, dass Eltern nicht eigenmächtig die Schulferien ihrer Kinder verlängern dürfen, sondern verpflichtet sind, ihre Kinder während der Unterrichtszeit zur Schule zu schicken. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig.

Immer wieder kommen Fälle vor, in denen Familien schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub starten oder diesen über das Ende der Schulferien hinaus verlängern. Fehlen Schülerinnen oder Schüler offensichtlich aus diesem Grund im Unterricht, sind die Leiter der Grund- und Mittelschulen sowie der Sonderpädagogischen Förderzentren verpflichtet, dies dem Landratsamt Neu-Ulm zu melden. Das Landratsamt setzt in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro fest.

Nach Artikel 76 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn Eltern ihre Kinder ohne Zustimmung der Schule vom Unterricht fernhalten.



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