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Ulm News, 10.03.2025 12:15

10. March 2025 von Thomas Kießling
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Luftreinerhaltung auf B10 in Ulm/Lehr: von 70 km/h auf nun laute 100 km/h? Ulmer Landtagsabgeordneter fragt beim Verkehrsministerium nach


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Fotograf: Thomas Heckmann

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Anfrage des Ulmer Landtagsabgeordneten Martin Rivoir (SPD). Er wollte ein neuralgisches Thema beim Verkehrsministerium BaWü bezüglich der B10 bei Ulm/Lehr abgeklärt haben.

Es geht darum, dass die Geschwindigkeit auf der 4-spurigen B10 Richtung Dornstadt bislang auf 70 km/h begrenzt war – übrigens mit dem Argument der Luftreinerhaltung, wobei dabei auch E-Autos betroffen waren. Seit rund drei Monaten ist aber dort 100 km/h erlaubt, was laut Anwohnern der B10 zu wesentlich mehr Lärmbelästigung geführt habe. Sie sind außerdem böse, weil sie von der Änderung gar nicht gefragt worden wären.

Die Antwort des Verkehrsministeriums hat Martin Rivoir nun öffentlich gemacht – und hier im Wortlaut:

„Das Ministerium für Verkehr beantwortet die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen wie folgt:

1. Warum wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der B 10 zwischen

Ulm-Lehr und Ulm aufgehoben?

 

(Antwort des Verkehrsministeriums): Zu1.:

Die Aufhebung der genannten Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgte im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm durch die zuständige Verkehrsbehörde. Die Aufhebung von Luftreinhaltemaßnahmen mit Grundrechtseingriff, wie beispielsweise Verkehrsbeschränkungen ist rechtlich geboten, sofern die Immissionsgrenzwerte auch ohne diese Maßnahmen sicher eingehalten werden.

Aufgrund der Einhaltung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid entfällt der rechtliche Anordnungsgrund für Maßnahmen, sofern die Immissionsgrenzwerte auch ohne die Maßnahme eingehalten werden. Dies trifft auf die Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 10 und auf die grüne Umweltzone zu, weshalb diese Maßnahmen mit der zweiten Planfortschreibung aufgehoben werden.

 

2. Warum wurden die Ortschaftsräte in Ulm-Lehr und Ulm-Jungingen zu der Maßnahme nicht befragt?

Zu 2.:

Im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhalteplanung fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47 Absätze 5 und 5a BImSchG statt. Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ulm lag im Zeitraum vom 9. Februar bis 11. März 2024 öffentlich aus. Darauf wurde in verschiedenen Medien aufmerksam gemacht. Bis zum 25. März 2024 bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen wurden berücksichtigt und geprüft. Die Ortschaftsräte in Ulm-Lehr und Ulm-Jungingen haben keine Einwendungen eingereicht.

 

3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die durch die jetzt mögliche höhereGeschwindigkeit auf der B 10 angestiegene Lärmbelastung wieder zu reduzieren?

Zu 3.: Der Schutz vor Verkehrslärm ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Bestehende Handlungsspielräume der Verkehrsbehörden sollen zugunsten der Betroffenen genutzt werden. Dennoch erfordern verkehrsbeschränkende Maßnahmen eine rechtliche Grundlage. Die Anwendung dieser Grundlagen und deren Umsetzung in konkrete verkehrsrechtliche Anordnungen fällt in die Verantwortung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Die Stadt Ulm hat in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen eingehend geprüft, ob aus Lärmschutzgründen ein Festhalten an den bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der B10 geboten ist.

Nach den einschlägigen Maßstäben ist dies derzeit nicht möglich. Auch die jüngsten Änderungen der StVO beziehen sich nicht auf Tempo 70-Anordnungen und bieten daher keinen Anknüpfungspunkt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

4. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Durchgangsverkehr zwischen der Anschluss stelle Ulm-West und dem Autobahndreieck Hittistetten während der Realisierung der Baumaßnahmen an der B 10 rund um das Blaubeurer Tor in Ulm und der Realisierung des Ersatzneubaus Adenauerbrücke zu minimieren?

 

5. Welche Maßnahmen (Hinweisschilder, LED-Tafeln, Information über Navigationssysteme) sind an der A 7 und der A 8 geplant, um den Fernverkehr (Lkw und Pkw) während der Bauzeit über das Autobahnkreuz Ulm-Elchingen umzuleiten?

 

Zu 4. und 5.:

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Baden-Württemberg hat keine Zuständigkeiten für Verkehrsregelungen auf Bundesautobahnen. Dennoch tauschen sich die zuständigen Verkehrsbehörden bei Bedarf mit der Autobahn GmbH des Bundes als zuständige Stelle aus. Bereits heute besteht an den genannten Strecken eine Beschilderung, welche den Schwerverkehr über das Autobahnkreuz Ulm/Elchingen lenkt und auf bestehende Durchfahrtsbeschränkungen aufmerksam macht.

Die Stadt Ulm teilte mit, bei entsprechenden Maßnahmen wurde und werde auch künftig mit Beschilderungen auf die Baustellen hingewiesen, insbesondere auf der Autobahn in angemessener Größe. Die Stadt wird sich mit der Autobahn GmbH wie üblich abstimmen.

 

6. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung des Durchfahrtsverbots für Lkw zu kontrollieren und durchzusetzen? 

 

Zu 6.:

Die Polizei führt stets ganzheitliche Verkehrskontrollen durch und hat dementsprechend die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Verkehrsvorschriften im Blick. Das Polizeipräsidium Ulm führt im Rahmen der spezialisierten Verkehrsüberwachung Schwerlastkontrollen auf dem Streckenabschnitt der B10 zwischen AS Ulm-West und der Landesgrenze zu Bayern (Konrad-Adenauer-Brücke) sowie im Stadtgebiet durch. Bei diesen Kontrollen werden auch die Durchfahrtsverbote für Lkw überwacht; festgestellte Verstöße gelangen konsequent zur Anzeige“, so antworte Verkehrsminister Winfried Hermann.

 

 



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