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Ulm News, 13.12.2024 14:00

13. December 2024 von Thomas Kießling
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Prozess-Urteil: Mörder vom Ulmer Eselsberg muss in die Psychatrie


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Fotograf: Thomas Heckmann

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Das Urteil vor dem Ulmer Landgericht ist gesprochen: Ein 55-jähriger Mann, der im März im Wahn seinen Nachbar mit einem Messer tötete sowie dessen Ehefrau und Tochter schwer verletzte, muss in die Psychiatrie. Das Ulmer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Täter in einem akuten Schub von Schizophrenie handelte und schuldunfähig war.

Schon zu Prozessauftakt im Oktober 2024 gestand der Mann seine Taten, damals hörte er Stimmen, die seinem Nachbarn die Schuld am Tod seines Sohnes gaben. Der Sohn lebt jedoch. Als die Ehefrau des Getöteten arglos die Wohnungstür öffnete, stach er sofort mit einem Jagdmesser zu, als die Frau zu Boden sank, ging er weiter ins Schlafzimmer und schnitt dem auf dem Bett liegenden Mann die Kehle durch.

Auch auf die Tochter ging er los, lies jedoch dann von ihr ab und flüchtete auf die Straße. Dort ging er mit dem Messer auf Polizisten los, damit sie ihn töten, doch die Polizisten stoppten ihn mit einem Schuss und er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Schon in den ersten Vernehmungen im Krankenhaus war dann klar, dass der Täter psychisch erkrankt ist und er wurde in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht. Auch zum Ende des Prozesses ergriff der Täter nochmals das Wort und sagte: „Ich entschuldige mich für meine Taten. Ich war krank. Ich hoffe, so etwas in Zukunft nicht mehr zu tun.“

Die Ehefrau und die beiden Töchter des getöteten Opfers hörten diese Worte unter Tränen. Seine gewohnt ausführliche mündliche Urteilsbegründung begann der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter an die Angehörigen gerichtet mit „Muhammad ist tot. Er wurde 58 Jahre alt. Eine furchtbare Tragödie für die Familie. Kein Urteilsspruch kann Ihnen den Vater wiederbringen.“

Mehrere Dutzend Zuschauer verfolgten die Urteilsverkündung. Vorher fanden umfangreiche Kontrollen vor dem Verhandlungssaal statt, und zahlreiche Justizbeamte sorgten für Ruhe im Saal.

Tresenreiter erklärte die Unterschiede zwischen Bestrafung und Rache und auch, warum der Täter nicht wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis muss. Der Täter ist nach Überzeugung des Gerichts aufgrund seiner Schizophrenie auch weiterhin gefährlich, und diese Erkrankung war auch durch den dadurch ausgelösten Wahn tatbestimmend. Die Schizophrenie ist dabei eine Krankheit, bei der der Erkrankte nicht erkennen kann, dass es Unrecht ist.

Nach Recherche des Richters leiste nahezu ein Prozent der Bevölkerung im Laufe des Lebens an schizophrenen Episoden, doch diese gehen oft wieder vorbei und nur sehr wenige Erkrankte begehen schlimme Taten.

 

Es bleibt, ein trauriger Fall mit wenig Genugtuung für Angehörigen des Opfers.

Text/Fotos: Thomas Heckmann



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