Ulm News, 05.03.2024 16:18
Richter befangen? Klimakletterer stellen Prozess-Anträge


Beschreibung: m Dienstagnachmittag begann vor dem Ulmer Amtsgericht der Prozess gegen die beiden Klimakletterer, die sich Ronja und Julius nennen, die im Juli vergangenen Jahres auf der Schilderbrücke an der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm herumklette
Fotograf: Thomas Heckmann

Am Dienstagnachmittag begann vor dem Ulmer Amtsgericht der Prozess gegen die beiden Klimakletterer, die sich Ronja und Julius nennen. Die jungen Leute waren im Juli 2023 auf die Schilderbrücke an der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm klettert und hatten so gegen die Politik von Verkehrsminister Wissing protestiert. In der Folge war es zu Verkehrsbehinderungen gekommen. Im Gerichtsgebäude galten Sicherheitsbestimmungen wie bei einem Mordprozess.
Text/Fotos für ulm-news: Thomas Heckmann
Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich im strömenden Regen eine Mahnwache aufgebaut, erneut mit dem Transparent „Bus & Bahn statt 8-Spur-Wahn“, das bereits in den vergangenen Wochen genehmigt am Ulmer Westringtunnel aufgehängt wurde. Im Eingang des Gerichtsgebäudes wurden die Besucher auf mitgebrachte gefährliche Gegenstände kontrolliert, ähnlich wie bei einem Mordprozess vor dem Landgericht.
Der kleine Sitzungsaal war schnell wegen Überfüllung geschlossen, daher konnten nicht alle Interessenten am Prozess zuhören. In dem kleinen Saal, den der Richter für den Prozess gewählt hatte, hatten nur sechs Personen Platz.
Zur Eröffnung des Prozesses stellten die beiden Angeklagten, die ohne Rechtsbeistand aufgetreten waren, drei Anträge, um Laienverteidiger hinzuzuziehen.
Der Staatsanwalt sprach sich insbesondere gegen den als Laienverteigiger beannnten Ingo Blechschmidt aus, da nach seinen Ermittlungen Blechschmidt zeitweise im Verdacht stand, Versammlungsleiter der nicht angemeldeten Kletteraktion gewesen zu sein.
Der Richter lehnte alle drei Anträge ab. Vor allem, da die Anträge so spät gestellt wurden, so dass der Richter keine Möglichkeit hatte, Feststellungen zur Sachkunde der gewünschten Laien als Wahlverteidiger zu machen. Auch sei eine Selbstverteidigung aufgrund des Sachverhalts möglich, was die beiden Angeklagten durch ihre ausführlichen Anträge bewiesen hätten, so die Begründung des Richters.
Nach einer Verhandlungspause stellten die beiden Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Sie warfen ihm vor, die Öffentlichkeit zu verkürzen und mit nur sechs Zuschauersitzplätzen zu wenig Platz für die von den Angeklagten angekündigten 20 Zuschauer zur Verfügung gestellt zu haben. Daneben warfen sie dem Richter auch vor, dass er ihnen nicht die ihnen zustehenden Laienverteidiger zuzulassen.
Die Verhandlung ist bis zur Entscheidung über die Befangenheit des Richters vertagt. "Es zahlt sich aus, seine Rechte zu kennen", erklärte Ronja (22) von den "Unterstützer*innen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags".
Gleichzeitig meldeten die Teilnehmer der Mahnwache vor dem Gericht eine Spontandemo an und zogen auf der Olgastraße auf und ab und behinderten dabei den Verkehr. Auf Anordnung der Polizei mussten sie sich dann aus Sicherheitsgründen auf den Gehweg zurückziehen. Daraufhin wurde die Spontandemo beendet.






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