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Ulm News, 04.10.2023 17:39

4. October 2023 von Thomas Kießling
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Fast 200 Euro mehr in der Tasche: So viel bringt das Inflationsausgleichsgesetz


Das im November 2022 vom Bundestag verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz macht sich für Arbeitnehmende positiv bemerkbar: Sie dürften im laufenden Jahr durchschnittlich ungefähr 192 Euro netto mehr in der Tasche haben als im Vorjahr.

Anhebung des Grundfreibetrags, Erhöhung des Kindergeldes

Das Inflationsausgleichsgesetz (kurz: InflAusG) bringt den Arbeitnehmenden im Lande eine ganze Reihe von Vorteilen. So weist der Finanzdienstleister Swiss Life Select in einem YouTube-Video darauf hin, dass sich viele Bundesbürger nun auf „Extrageld“ vom Staat freuen können:

Durch das InflAusG profitieren sie im laufenden und im kommenden Jahr von vielen verschiedenen finanziellen Vorteilen, die ihnen mehr Netto vom Brutto verschaffen. Gemäß dem Video von Swiss Life Select ermöglicht das Plus auf dem Konto mehr Möglichkeiten, Geld für später strategisch anzulegen.

So erhöhen sich laut Swiss Life Select unter anderem der Grundfreibetrag und das Kindergeld. Außerdem wird der Kinderfreibetrag angehoben, ebenso wie der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag.

Neben diesen finanziellen Erleichterungen hat sich die Ampel-Regierung in Rahmen des InflAusG daran gemacht, einen negativen Effekt bei der Besteuerung abzuschaffen.

Abbau der kalten Steuerprogression

Beschlossen wurde das InflAusG vom Bundestag im November 2002, um finanzielle Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die grassierende Inflation zu mindern. Zudem soll das Gesetz seit diesem Jahr die sogenannte kalte Progression abbauen.

Bei ihr handelt es sich um eine Art schleichende Steuererhöhung: Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs steigt die steuerliche Belastung schneller an als die Gehälter. Als Folge werden Einkommenssteigerungen in Zeiten der Inflation durch den progressiven Steuersatz regelrecht „geschluckt“. Durch diesen Effekt kommt es zu einer schleichenden, höheren Besteuerung.

Durch das Inkrafttreten des InflAusG verschieben sich die Tarife bei der Einkommensteuer jetzt, und damit auch die Steuersätze. Sie kommen nun erst ab einem höheren Einkommen zur Anwendung, als es zurzeit der Fall ist. Dadurch wird die kalte Progression nun ausgeglichen.

Entlastung der breiten Masse der Bevölkerung

Ziel des InflAusG ist es, die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten. In Zahlen sind das etwa 48 Millionen Steuerpflichtige – Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Unternehmer.

Dieser Teil der Bevölkerung wird im Jahr 2024 sogar noch stärker vom InflAusG profitieren: Wer bereits im laufenden Jahr ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.000 Euro hat, kommt auf eine Ersparnis von 352 Euro. Im kommenden Jahr erhöht sich diese Ersparnis nochmals auf 535 Euro, bei gleichem Einkommen.

Einzig die Steuerpflichtigen mit einem besonders hohen Einkommen ab 277.826 Euro kommen nicht in den Genuss der Erleichterungen, sie zahlen nach wie vor den Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent. Die „Reichensteuer“ wird durch das InflAusG also nicht verändert.

Außerdem hat das Gesetz einen weiteren Vorteil, er betrifft die hiesigen Finanzämter: Da aufgrund des höheren Freibetrags ungefähr 270.000 Bürgerinnen und Bürger zukünftig keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, entfällt in den Ämtern viel Verwaltungsaufwand.



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