Ulm News, 25.07.2023 17:12
Als Gewerbetreibender aktuelle Flyer greifbar präsentieren
Zusätzlich zu einer aktiven Online-Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen braucht man als Gewerbetreibender in aller Regel zusätzlich auch weiter für den Kunden greifbare Informationen und mitnehmbare Druckfassungen.
Das geht von der Visitenkarte, über eine Angebotsliste bis hin zu Aktionsprospekten. Richtig im passenden Prospektständer angeboten sind solche Print-Handouts nicht nur ein Zeichen von hoher Professionalität, sondern ein Angebot an Kunden, diese künftig erneut aufzusuchen.
Information für Kunden mit Handouts
Natürlich haben sehr viele Kunden heute ein Smartphone mit Internetzugang und können sich damit jederzeit online über das Gewerbe und die besonderen Angebote informieren. Die sogenannten Flyer erfüllen dennoch einige fürs Marketing sehr wichtige Funktionen. Flyer können innerhalb der Familie oder des Kollegiums weitergereicht werden und erreichen dadurch den Stellenwert einer geprüften, persönlichen Empfehlung.
Interessenten greifen heute viel bewusster nach Flyern, Visitenkarten und Co. Die Entnahme zeugt von vorhandenem Interesse. Die Karte oder das Papier dient als Informationsträger und Erinnerungsgeber zugleich. Damit man nach einem Erstkontakt online gefunden wird, sollte sich der Kunde die Hauptsuchwörter, beispielsweise den Namen, merken und später selbst aktiv suchen. Mit einem Handout hat man eine praktische Gedächtnisstütze.
Die richtige Platzierung ist oft entscheidend
Den Kunden kann man die Werbeträger genau mitgeben, wo diese die jeweiligen Handouts erwarten würden. Eine Visitenkarte gehört in die Nähe der Person, die auf der Karte steht. Hier wäre also der Schreibtisch-Bereich, der Thekenbereich oder in der Nähe des Fachberaters genau richtig. Der Kunde soll sich an die Person erinnern können, mit der er gesprochen hat. Ein Flyer steht am besten in der Nähe des jeweiligen Produkts, der Beratungstheke oder in Nähe des Ausgangs.
Angebotsprospekte gehören in den Eingangsbereich. Kunden sollen ihn sich nehmen und direkt hineinschauen können, um dann mit diesen aktuellen Informationen in das Gewerbeobjekt gehen zu können, also den Laden, die Werkstatt, das Büro oder die Annahmestelle.




Highlight
Weitere Topevents
Närrisch am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt
Nicht mehr lange und das närrische Treiben erreicht seinen Höhepunkt. Während die einen den...weiterlesen
Ein Trümmerfeld auf der Autobahn - schwerer Unfall heute Früh blockiert stundenlang A8 bei Dornstadt
kein guter Wochenstart: ein wahrliches Trümmerfeld auf der Autobahn, vier Verletzte und stundenlanger...weiterlesen
Neue Verkehrsführung beim Blaubeurer Ring in Ulm überfordert viele Autofahrer
Die komplette Sperrung der Blaubeurer-Tor-Brücke hat Ulm am Samstag zum Dauerstau auf der Bundesstraße...weiterlesen
Vergeistigter Geistlicher - Koffer mit Bargeld und Dokumenten vergessen - merkt es erst am Abend
Seinen Trolli hatte ein Geistlicher am Samstag in Mittelbiberach (bei Biberach) eingebüßt. Drin waren...weiterlesen
Dieb zückt in Ulmer Hirschstraße Messer
Am Dienstag soll einem 17-Jährigen Geld aus der Tasche gefallen sein. Ein Unbekannter hob sie auf und...weiterlesen
Fußgängerin tödlich verletzt - 19-jähriger Autofahrer fegt zwei Passanten nieder
Ein 19-Jähriger Autfahrer beschleunigt beim Abbiegen an einer Kreuzung in der Göppinger Innenstadt...weiterlesen
Fachkräftebrücke mit Südafrika – spannend: nun mit Insight Trip Südafrika - künftige Azubis, ihre Berufsschulen und Facharbeiter werden besucht
Das Unternehmerehepaar Roxanne und Michael Kreutle mit Sitz in Munderkingen hat eine Fachkräftebrücke...weiterlesen
Nächstes Kapitel im Fall: eine Erbschaft unter den Nagel gerissen und als Stiftungs-Verwalter auch noch bereichert
Der Fall ist höchst prätentiös: Offenbar gibt es einen Neu-Ulmer Notar, der einem anderen Notar a.D....weiterlesen



schließen




