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Ulm News, 10.02.2023 11:49

10. February 2023 von Thomas Kießling
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Gastfamilien für minderjährige Geflüchtete gesucht


Die Zahl minderjähriger Geflüchteter, die ohne einen Erwachsenen bzw. Erziehungsberechtigten nach Deutschland kommen, nimmt weiter zu. Dadurch werden auch im Landkreis Neu-Ulm die benötigten Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsplätze knapp. Deshalb ist das Landratsamt Neu-Ulm auf der Suche nach Gastfamilien, die Jugendliche aufnehmen.

Die Zahl der geflüchteten Jugendlichen – kurz UMAs (unbegleitete, minderjährige Ausländer) genannt, steigt an. Das zeigen die bundesweiten Zahlen, die das Bayerische Sozial- und Familienministerium monatlich veröffentlicht. Im Moment kommen überwiegend männliche Jugendliche, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, aus Afghanistan und Syrien an. Dabei haben sie eine lange und beschwerliche Flucht hinter sich. Durch die Zuweisung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel werden die geflüchteten Minderjährigen auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Auf Bayern entfallen dabei 15,5 Prozent. Die Kinder und Jugendlichen werden dann entsprechend den Jugendämtern einzelnen Landkreisen oder Städten zugewiesen. Das gilt auch für den Landkreis Neu-Ulm. Seite 2 Da es sich um Kinder und Jugendliche handelt, müssen bei der Unterbringung bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden. So dürfen die Minderjährigen nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Eine Alternative sind Wohngruppen, für die der Gesetzgeber eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung vorschreibt. Weil diese Plätze jedoch im Moment alle belegt sind, sucht das Jugendamt des Landkreises Neu-Ulm Familien, die bereit und in der Lage sind, einen jungen Menschen bei sich aufzunehmen und ihm dadurch ein neues Zuhause und eine Perspektive zu geben. Immer wieder kommen auch Geschwisterpaare, die - wenn möglich - nicht getrennt werden sollten. Auch dafür werden dringend Familien gesucht. Die potentiellen Gastfamilien erhalten selbstverständlich eine finanzielle Unterstützung, die sich aus den Kosten für den Sachaufwand, den Kosten für die Betreuung und Erziehung und diversen Beihilfen zusammensetzt. Das Jugendamt übernimmt die Aufgaben von der eigentlichen Vermittlung bis zur Suche nach einem Schulplatz und lässt die potentiellen Gastfamilien auch nach der Vermittlung nicht allein. Zudem erhält jedes Kind einen Amtsvormund. Nach den ersten drei Monaten erfolgt eine detaillierte Hilfeplanung, die dann im Halb-Jahres- Rhythmus wiederholt wird. Weitere Informationen erhalten interessierte Familien im Kreisjugendamt bei Birgit Rausch-Ummenhofer Dienstag- bis Donnerstagvormittag, Tel.: 0731/7040 -53132 und [email protected]



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