Ulm News, 29.01.2023 09:00
Bewerberinnen und Bewerber für Schöffenamt gesucht
Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden in Neu-Ulm Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Neu-Ulm und Landgericht Memmingen in der Funktion von Schöffen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann sich bis zum 15. März bei der Stadt Neu-Ulm bewerben. Gesucht werden Männer und Frauen, die in der Stadt Neu- Ulm wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer das Schöffenamt ausüben möchte, sollte über soziale Kompetenz verfügen. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden ebenso vorausgesetzt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Es wird Pressemitteilung jedoch vorausgesetzt, dass Schöffen bereit sind, Zeit für die nötigen Weiterbildungen zu investieren. In der Stadt Neu-Ulm werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 insgesamt 28 Frauen und Männer gesucht.
Der Neu- Ulmer Stadtrat schlägt anhand der eingegangenen Bewerbungen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Interessenten können sich bei der Stadtverwaltung Neu-Ulm bewerben. Die Voraussetzungen für das Schöffenamt sind auf der städtischen Homepage www.neu-ulm.de unter „Aktuelles“ zusammengefasst. Hier kann auch das entsprechende Bewerbungsformular heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Website: www.schoeffenwahl2023.de Bewerbungen für das Schöffenamt müssen spätestens am Mittwoch, 15. März 2023 bei der Stadtverwaltung Neu-Ulm, Abteilung Sicherheit und Ordnung (Ludwigstraße 17, 89231 Neu-Ulm) abgegeben oder per Post eingesandt werden.




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