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Ulm News, 27.05.2022 15:41

27. May 2022 von Thomas Kießling
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Geflüchtete aus Ukraine erhalten ab 1. Juni Hilfe über staatliche Grundsicherung


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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten bislang Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Ab dem 1. Juni 2022 bekommen die meisten der
Kriegsvertriebenen stattdessen finanzielle Unterstützung über die staatliche
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Das teilt das Landratsamt Alb-Donau mit. 

Das betrifft alle hilfebedürftigen Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind. Für diese Menschen sind ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr die Sozialämter für die Kriegsvertriebenen zuständig – im Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist das der Fachdienst „Flüchtlinge, Integration, Staatliche Leistungen“ – sondern das Jobcenter.
Diese bundesweite Änderung nennt sich Rechtskreiswechsel und ist im April 2022 von der Bundesregierung beschlossen worden. Für die Geflüchteten soll der Rechtskreiswechsel so einfach wie möglich gemacht werden. Alle Personen, die aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wurden deshalb direkt vom Jobcenter Alb-Donau oder dem Sozialamt angeschrieben und über die neue Leistung informiert.
Das Anschreiben enthält auch den jeweiligen Leistungsantrag und ergänzende Hinweise. Kinder von erwerbsfähigen Eltern wechseln mit diesen den Rechtskreis. Falls noch nicht erfolgt, werden alle Geflüchteten aus der Ukraine gebeten, die vom Rechtskreiswechsel betroffen sind, zeitnah Kontakt zum Jobcenter Alb-Donau aufzunehmen. Das Jobcenter erreicht amn  unter der Rufnummer 0731-400180 oder per E-Mail jobcenter-alb-donau@jobcenter-ge.de. Dort erhalten die Geflüchteten weitere Informationen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Aktuelle Informationen sind auch unter der Homepage https://www.jobcenter-alb-donau.de zu finden. Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem 1. Juli 1956 geboren sind Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben (also vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden), ist anstatt des Fachdienstes „Flüchtlinge, Integration und staatliche Leistungen“ nun der Fachdienst „Soziale Sicherung, Jobcenter Alb-Donau“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig. Diese Personen haben Anspruch auf die sogenannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Weitere Informationen dazu gibt der Fachdienst Soziale Sicherung, Jobcenter Alb- Donau. Dieser ist telefonisch unter der Rufnummer 07391/779-2454 oder per E-Mail ab Manfred.Ruopp@alb-donau-kreis.de erreichbar. Der Fachdienst „Soziale Sicherung, Jobcenter Alb-Donau“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist nicht mit dem Jobcenter Alb-Donau zu verwechseln.

Leistungen

Diejenigen Personen, die Leistungen nach SGB II als auch SGB XII erhalten, haben einen Anspruch auf die Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten eine Krankenkassenkarte.

Voraussetzungen

für den Rechtkreiswechsel Damit Geflüchtete Leistungen nach SGB II erhalten können, ist eine erkennungsdienstliche Behandlung und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes notwendig. Wenn noch keine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, muss dies bei der Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises oder der Stadt Ehingen beantragt werden.



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