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Ulm News, 02.03.2022 15:32

2. März 2022 von Ralf Grimminger
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Ab August 2022: Neue Gebühren für Bewohnerparken und Neuregelung der Parkzonen


Vom 1. August an wird ein Bewohnerparkausweis in Ulm 200 Euro pro Jahr kosten. Ausnahmen oder Vergünstigungen, beispielsweise für bestimmte Personengruppen, gibt es keine: Es handelt sich um eine einheitlich gleich geltende Gebühr. 

Der Ulmer Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise beschlossen. Rechtsgrundlage ist die im vergangenen Jahr geänderte Gesetzes- und Verordnungslage in Baden-Württemberg, die es ermöglicht, dass Kommunen neben den Kosten des Verwaltungsaufwandes auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Zusammensetzung der Gebühr angemessen berücksichtigen können. Bereits Mitte letzten Jahres hat der Gemeinderat der Neuregelung der Parkzonen zugestimmt, auch diese soll im August umgesetzt werden.
Vom 1. August an wird ein Bewohnerparkausweis in Ulm 200 Euro pro Jahr kosten. Ausnahmen oder Vergünstigungen, beispielsweise für bestimmte Personengruppen, gibt es keine: Es handelt sich um eine einheitlich gleich geltende Gebühr. Berechtigt, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, sind Personen, die in einer Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ein auf sich selbst zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen oder ein mit Nachweis/Bestätigung des Halters überlassenes Fahrzeug fahren und sie dürfen nachgewiesenermaßen keinen privaten Stellplatz haben. Die Servicestelle Verkehr der Stadt stellt Bewohnerparkausweise ab sofort nur noch für ein Jahr aus. Verlängerungen sind frühestens vier Wochen vor Ablauf möglich.
Zum 1. August werden auch die Bewohnerparkzonen in der Innenstadt neu geregelt. Es entstehen die mit dem beschlossenen Parkraummanagement festgelegten Zonen A, B und C. Ausweise der bisherigen Zonen 100 und 301 behalten ihre Gültigkeit in der Zone B bis zum ursprünglich ausgewiesenen Datum. Das Gleiche gilt für die bisherigen Zonen 101 und 401, die künftig Zone C sind. Gültige Bewohnerparkausweise für diese Bereiche müssen daher nicht umgetauscht werden. In der neuen Zone A verlieren die bisherigen Ausnahmegenehmigungen dagegen am 1. August ihre Gültigkeit. Alle Bewohnerparkausweise in Zone A sind daher erstmals zu beantragen. Auch Besuchertagestickets gibt es ab August dann nicht mehr. Aufgrund der Einführung des Mischparkens wird es dieses Angebot künftig nicht mehr geben. Das Prinzip "Mischparken" bedeutet, dass jeder freie Parkplatz werktags von 9 bis 22 Uhr mit einem gültigen Parkschein genutzt werden kann. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Von 22 bis 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken gebührenfrei und ohne Zeitlimit möglich. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweisen dürfen auch werktags über den ganzen Tag hinweg gebührenfrei und ohne Höchstparkdauer in Mischparkbereichen der jeweiligen Zonen geparkt werden.
Zusätzlich werden wenige, kleine Bereiche ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert, so beispielsweise im Fischerviertel, Unter der Metzig oder Auf dem Kreuz. Die Bewohnerparkbereiche außerhalb der Innenstadt gelten unverändert weiter. Im Laufe des Jahres soll die Einführung eines Parkraummanagements auch für die Neu- und Oststadt überprüft werden. Nach einer Untersuchung des Parkverhaltens in diesen Bereichen wird das in der Innenstadt festgelegte Prinzip des Mischparkens mit ggf. notwendigen Anpassungen und Erweiterungen fortgeführt, so der Plan. Sukzessive soll so das gesamte Gebiet der Kernstadt in den kommenden Jahren von innen nach außen hinsichtlich der Parkregelungen überprüft und optimiert werden.



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