Ulm News, 21.01.2022 20:01
IHK fordert umgehend Nachbesserungen bei Corona-Verordnung und Hilfen
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Beschreibung: Der Einzelhandel leidet sehr unter den Corona-Maßnahmen, betont die IHK Ulm.
Fotograf: pixabay
„Gerade in der Gastronomie sowie Teilen des Einzelhandels und der personenbezogenen Dienstleistungen stehen zahlreiche Betriebe mit dem Rücken zur Wand. Unsere schönen Innenstädte sind in Gefahr. Es muss endlich ein Umdenken stattfinden“, appelliert IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell mit Blick auf die Corona-Politik und die Ergebnisse einer aktuellen IHK-Blitzumfrage.
Neun von zehn Betrieben spüren aktuell negative Auswirkungen der COVID-19 Pandemie. Die Geschäftstätigkeit leidet quer über alle Branchen bei vielen Unternehmen unter fehlenden Waren und Vorprodukten, logistischen Engpässen und ausfallenden Mitarbeitenden. Vor allem Gastronomie sowie Teile der Einzelhändler und personenbezogenen Dienstleister sind zudem direkten Beschränkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit ausgesetzt.
Insgesamt erzielen 54 Prozent der Betriebe derzeit geringere Umsätze als vor der Pandemie 2019. Besonders stark sind Unternehmen betroffen, die zusätzlich zu den anderen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch Beschränkungen bei der Geschäftstätigkeit verkraften müssen – gerade kleinere Betriebe (bis 19 Mitarbeitende) und vor allem die Gastronomie. Bei letzterer liegt der Umsatz bei mehr als drei von zehn Betrieben nicht einmal halb so hoch wie in der Vorkrisenzeit. Insgesamt verschlechtert sich die Liquidität bei knapp jedem vierten Betrieb. Etwa jedem 20. Unternehmen droht sogar die Insolvenz. „Die Spreizung in der regionalen Wirtschaft ist enorm groß. Während zum Beispiel Industrie oder Bauwirtschaft trotz negativer Auswirkungen der Pandemie oftmals gut dastehen, kämpfen auf der anderen Seite die besonders von Corona betroffenen Branchen ums Überleben“, sagt Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm. Diese Spreizung führe dazu, dass Wirtschaftsleistung und Steueraufkommen insgesamt nicht einbrechen, sondern sogar wachsen würden. „Dies darf aber zu keiner Verharmlosung der aktuellen Situation führen. Denn es sind zwar oftmals kleinere Betriebe, die bedroht sind. Diese prägen aber unsere Innenstädte und damit ein Stück Lebensqualität“, so Engstler-Karrasch.
Ungleichbehandlung an der Landesgrenze verschärfen Situation
Aus Sicht der IHK führen unterschiedliche Corona-Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern zu einer zusätzlichen Verschärfung der Situation. So gilt für die Gastronomie auf baden-württembergsicher Seite schon länger die 2G Plus-Regelung. In Bayern lediglich 2G. Und jüngst hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt. In Baden-Württemberg müssen Einzelhändler, die nicht zur Grundversorgung zählen, weiter 2G-Nachweise kontrollieren. Die Folge sind spürbare Umsatzverschiebungen auf die bayerische Seite. „Derartige Wettbewerbsverzerrungen entlang einer Landesgrenze sind nicht hinnehmbar. Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss hier dringend nachsteuern. Es gibt ohnehin keinerlei Belege dafür, dass Einzelhandel oder Gastronomie Pandemie-Treiber wären. Die geltenden Regelungen sind daher unverhältnismäßig“, sagt Roell.
Die IHK Ulm betont an dieser Stelle auch, dass die 2G-Regelung derzeit zwar für große Teile des Handels gelte, aber nicht für große Teile des Handelsgeschehens. Denn mit dem Lebensmittelhandel und den Drogerien würde in genau dem Teil des Handels 2G nicht gelten, der für über 85 Prozent der täglichen Kundenkontakte stehe. Dank guter Hygienekonzepte sei dies auch kein Problem. xxxxxxxxxxxUnterstützungsmaßnahmen müssen verbessert werden Handlungsbedarf sieht die IHK auch bei den Corona-Hilfen. 36 Prozent der befragten Unternehmen nehmen derzeit Unterstützungsmaßnahmen - insbesondere Kurzarbeitergeld und/oder die Überbrückungshilfe IV - in Anspruch oder planen, dieses zu tun. Besonders stark werden diese dabei in der Hotellerie und Gastronomie beansprucht (84 Prozent). Es folgt der Einzelhandel (52 Prozent). Viele Betriebe (jeweils über 60 Prozent) melden allerdings, dass die derzeitige Ausgestaltung dieser Hilfen für sie nicht ausreichend ist und nachgebessert werden müsste. So fordern beim Kurzarbeitergeld 88 Prozent der betroffenen Unternehmen die Rückkehr zur vollständigen Erstattung anfallender Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden. Seit diesem Jahr wird nur noch die Hälfte erstattet. 62 Prozent drängen zudem auf eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer über die derzeit möglichen 24 Monate hinaus. „Angesichts der anhaltenden Pandemie muss die maximale Bezugsdauer dringend verlängert werden. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum gerade jetzt die Leistungen beim Kurzarbeitergeld gekürzt wurden“, sagt Roell.
Bei der Überbrückungshilfe IV halten sieben von zehn Betrieben eine Erhöhung für dringend notwendig, 35 Prozent sprechen sich für eine Vereinfachung der Antragstellung aus. „Die Überbrückungshilfe leistet nur ein Ausgleich in Abhängigkeit von den Fixkosten. Das reicht bei immer neuen Corona-Beschränkungen auf Dauer selbst jahrelang gut geführten Unternehmen nicht zum Überleben. Deshalb sind die Leistungen zu erhöhen und die Hürden bei der Antragsberechtigung zu senken. Die Überbrückungshilfe muss vielmehr einer Entschädigung für einen durch Corona-Regelungen verursachten Schaden entsprechen. Schließlich können die betroffenen Unternehmen hierfür ja nichts“, fordert Roell.



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