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Ulm News, 28.12.2021 12:19

28. Dezember 2021 von Ralf Grimminger
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Regelungen an Silvester: Kein Feuerwerk und keine Ansammlungen auf dem Ulmer Münsterplatz


Die Stadt Ulm hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die festlegt, dass das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Münsterplatz verboten ist. Außerdem dürfen sich auf dem Münsterplatz keine Gruppen von mehr als zehn Personen aufhalten.Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm werden die Vorgaben mit verstärkten Kräften überwachen, teilt die Stadt Ulm mit. 

Ist Feuerwerk erlaubt?

Das Zünden von Feuerwerk ist theoretisch erlaubt, allerdings ist der
Verkauf von Feuerwerk in ganz Deutschland verboten. Auch Raketen und
Böller aus den Vorjahren sollten keinesfalls gezündet werden, da bei
diesen erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Die Corona-Verordnung von
Baden-Württemberg sieht zusätzlich vor, dass Kommunen an bestimmten
öffentlichen Orten das Feuerwerk untersagen können. Die Stadt Ulm hat
den Münsterplatz per Allgemeinverfügung als solchen Ort festgelegt: Das
Abbrennen von Feuerwerk auf dem Ulmer Münsterplatz ist verboten,
sowohl am 31. Dezember 2021 als auch am 1. Januar 2022. Außerdem
dürfen sich auf dem Münsterplatz zwischen 31. Dezember (15 Uhr) und 1.
Januar (9 Uhr) keine Gruppen von mehr als zehn Personen aufhalten.
„Auch in normalen Jahren sind die Krankenhäuser und Notaufnahmen an Silvester extrem belastet, weil sich viele Menschen durch nicht
zertifiziertes Feuerwerk und Alkoholrausch verletzen", sagt
Oberbürgermeister Gunter Czisch. Aktuell sind die Kapazitäten in den
Krankenhäusern in Ulm weitestgehend erschöpft. Nur 15 von 105
Intensivbetten sind noch verfügbar. „Deshalb gilt dieses Silvester das
Motto: Weniger ist mehr. Die Krankenhäuser sollen nicht noch zusätzlich
belastet werden - weder durch Unfälle mit Feuerwerk noch durch neue
Infektionen nach Ansammlungen“, so Czisch. 
Generell gilt wie in den Vorjahren: In unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder-, Altenheimen und Fachwerkhäusern dürfen
keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Dies ist bundesweit in der
Sprengstoffverordnung festgelegt. Grund ist die erhöhte Brandgefahr und
auch der erhebliche Lärm. Wer unvorsichtig mit Feuerwerk hantiert, kann
wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und
zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und
Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich.

Wie viele Leute dürfen sich treffen?

Für private Treffen gelten die Kontaktbeschränkungen, die seit 27.
Dezember in Kraft sind. Es dürfen sich innen maximal 10 Personen
treffen, wenn alle von ihnen geimpft oder genesen sind. Kinder bis
einschließlich 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl hinzu, ebenso wie
Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht
möglich ist oder für die keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt.
Draußen dürfen sich maximal 50 Personen treffen, aber nicht auf dem
Münsterplatz. Wie oben beschrieben, dürfen sich dort zwischen 31.
Dezember (15 Uhr) und 1. Januar (9 Uhr) keine Gruppen von mehr als
zehn Personen aufhalten.
Wenn nicht geimpfte/ nicht genesene Personen anwesend sind, darf
sich sowohl innen als auch unter freiem Himmel nur 1 Haushalt mit 2
weiteren Personen treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht
zur Personenzahl hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein
Haushalt.

Wie sind Polizei und Ordnungskräfte im Einsatz?

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm werden
die Vorgaben mit verstärkten Kräften überwachen, insbesondere im
Bereich Münsterplatz und Umgebung. Bei Verstößen werden Verfahren
mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich eingeleitet.

Was gilt für Restaurants und Clubs?

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für Treffen in Restaurants und
anderen Gastronomiebetrieben. Die Sperrstunde in der Nacht von
Silvester auf Neujahr ist um 1 Uhr. Diskotheken und Clubs müssen
weiterhin geschlossen bleiben. In der Gastronomie gilt 2G+. Auch
Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen
einen aktuellen Schnelltest.

Was gilt in Bus und Straßenbahn?

Seit mehreren Wochen gilt im ÖPNV 3G. Wer mit Bus oder Bahn fährt,
muss geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden
Nachweis mitführen. Der Schülerausweis gilt in den Ferien bis
einschließlich 9. Januar 2022 nicht als Testnachweis. D. h., Schülerinnen
und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen
aktuellen Test.



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