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Ulm News, 02.12.2021 15:51

2. December 2021 von Thomas Kießling
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Krankenkasse wechseln - Das gibt es für 2022 zu beachten


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In Deutschland haben sich mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen angesiedelt, die sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die über 70 Millionen Kunden liefern. Während manche auf niedrige Beiträge setzen, locken andere mit attraktiven Extraleistungen.

Auch spezielle Angebote für Senioren und junge Familien sind keine Seltenheit. Die Deutschen stehen vor der Qual der Wahl und können sich vor Angeboten kaum retten.  Dies ist allerdings positiv zu werten, da ein unverschämt hoher Beitragssatz, schlechter Service oder fehlende Kostenübernahme nicht länger stillschweigend akzeptiert werden müssen. Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Versicherungsgeber, können Sie der Krankenkasse ganz einfach den Rücken zu wenden und sich nach einem neuen Anbieter umschauen. Der Wechsel gestaltet sich seit 2021 noch leichter. Wir klären Sie auf!  

Änderungen beim Krankenkassenwechsel seit Januar 2021

Anfang des Jahres hat der Bundestag ein neues Reformgesetz erlassen. Die Änderung sollte den Prozess des Krankenkassenwechsels für gesetzliche Versicherte - nicht für private Krankenkassen - erleichtern. Infolgedessen wurde seit Januar 2021 eine maximale Bindungsfrist von 12 Monaten festgelegt. Zuvor mussten die Kunden 18 Monate vergehen lassen, bevor sie sich an einen neuen Anbieter wenden konnten. Nun kann man nahezu jederzeit die Krankenkasse wechseln.  Darüber hinaus wurde festgelegt, dass eine Kündigung oder die Einhaltung der Bindefrist nicht länger greift, wenn die Versicherungspflicht ausläuft. Dieser Prozess läuft inzwischen automatisiert ab. Weiterhin liegt der Krankenkassenwechsel nicht mehr in Hand des Versicherten, sondern die neue Krankenkasse kümmert sich um alle Formalitäten.

Wechsel der Krankenkasse: So funktioniert’s

Gesetzliche Krankenkasse nutzen eine große Bandbreite an Optionen, um den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Als Versicherungsnehmer kann man von Wahltarifen, Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen profitieren. Für die Kunden ist insbesondere die Höhe des Zusatzbeitrages das entscheidende Auswahlkriterium.  Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, sollte man unbedingt mehrere Anbieter miteinander vergleichen. Hier können Preisvergleiche im Internet helfen. Zudem bietet es sich an, von den Angeboten unabhängiger Verbraucherorganisationen Gebrauch zu machen. Beispielsweise können die Beratungen der Verbraucherzentrale oder von Stiftung Warentest genutzt werden.
Ist die Entscheidung gefällt, können Sie den Krankenkassenwechsel in drei einfachen Schritten vollziehen:
1. Einreichung des Mitgliedschaftsantrags bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse
2. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder Agentur für Arbeit über die zukünftige Krankenversicherung in Kenntnis setzen.
3. Bestätigung der neuen Krankenversicherung.  

Kündigungsfristen beim Wechsel

Trotz der neuen Gesetze in Bezug auf die gesetzlichen Krankenkassen, müssen die Kündigungsfristen der aktuellen Krankenversicherung eingehalten werden. Generell gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Überprüfung der Voraussetzungen und Anforderungen übernehmen jedoch die Krankenkassen, um eine doppelte Versicherung von zwei gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen.

Ordentliche Kündigung

Durch einen Krankenkassenwechsel werden Sie für zwölf Monate an die gewählte Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Kündigungsantrag gestellt werden, der zum Monatsende eingegangen sein muss und zwei Monate beträgt. Diese Vorgaben können umgangen werden, wenn ein Wahltarif abgeschlossen wurde. Es ist möglich, dass man sich zu Bindungsfristen von drei oder mehr Jahren verpflichtet hat. Ein Wechsel ist dann erst nach Ende des im Vertrag festgelegten Zeitraums möglich.

Sonderkündigungsrecht

Außerdem ist es möglich, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht greift, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz ändert. Für die Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse muss man sich demnach nicht an die Bindungsfrist halten, sondern kann sofort handeln. Die Kündigung wird nach zwei Monaten wirksam.

Sofortiges Krankenkassenwahlrecht

Erlöst von der Bindungsfrist ist man überdies, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. Entscheidet man sich für eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen, dann ist man von der Frist und dem zweimonatigen Kündigungszeitraum befreit. Das Krankenkassenwahlrecht kann bis zu zwei Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn eingelöst werden.  Diese Regelung greift zudem bei folgenden Fällen:
- Über- oder Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Verdiensts und Umkehrung vom Pflichtmitglied zum freiwilligen Mitglied
- Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit
- Austritt aus der Familienversicherung
- Empfang des Arbeitslosengelds



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