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Ulm News, 06.07.2021 14:16

6. July 2021 von Thomas Kießling
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Kreuzimpfung, Aufhebung Impfpriorisierung: Das gilt es jetzt bei Terminen im Impfzentrum zu beachten


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Bei der Erstimpfung AstraZeneca, beim zweiten Piks BioNTech oder Moderna. Die Ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt allen, die bei ihrer ersten Impfung AstraZeneca erhalten haben, eine Kreuzimpfung. Damit kann der Abstand zwischen der Erst- und Zweitimpfung verkürzt werden. So ist zwischen den beiden Impfungen mit AstraZeneca ein Abstand von 12 Wochen vorgesehen. 

„Durch die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wie
BioNTech oder Moderna kann dieses Intervall auf vier
Wochen verkürzt werden“, berichtet Dr. Peter Czermak,
Ärztlicher Leiter der Impfzentren im Landkreis Neu-Ulm, gegenüber ulm-news. 
Ein effektiver Impfschutz ist durch die Kreuzimpfung nach
wie vor gewährleistet. Das verkürzte Intervall bedeutet
auch, dass ein schnellerer Schutz gegen die Delta-Variante
aufgebaut wird. So informierte die
Gesundheitsministerkonferenz, dass die Wirksamkeit bei
einer Kombination aus AstraZeneca als Erstimpfung und
mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) als
Zweitimpfung nach neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen und Darstellung der STIKO mindestens so
hoch ist wie eine reine Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff.

Wie erhält man einen neuen Termin bei einer Kreuzimpfung?

Wer bereits in einem der Impfzentren des Landkreises Neu-
Ulm seinen Termin für eine Zweitimpfung in den nächsten
Tagen bzw. in der nächsten Woche erhalten hat, muss
grundsätzlich nichts beachten. Diese Personen erhalten
jetzt bei ihrer Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff.
Personen, die dennoch bei der Zweitimpfung AstraZeneca
erhalten möchten, sind gebeten, dies bei ihrem Termin vor
Ort zu äußern. Dann wird diesem Wunsch natürlich
entsprochen.
Personen, deren erster Impftermin mit AstraZeneca
mindestens vier Wochen zurückliegt und die eine
Kreuzimpfung möchten, sind gebeten, sich an die
Impfhotline des Landkreises zu wenden. Bitte nicht
einfach zum Impfzentrum ohne Termin kommen!

Impfhotline des Landkreises Neu-Ulm

Telefon 0731/70 40 50 60
Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 – 14:00 Uhr
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline vergeben
dann einen neuen vorgezogenen Termin für eine Impfung
mit einem mRNA-Impfstoff.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die im
Rahmen der Sonderimpfaktionen über die Impfzentren mit
AstraZeneca geimpft wurden, erhalten in den nächsten
Tagen eine Info über ihren Betrieb, wann sie den
Zweittermin mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen
können. 
Zudem sollte, wer im Impfzentrum seine erste Impfung
erhalten hat, auch grundsätzlich seinen zweiten Termin im
Impfzentrum wahrnehmen. Das gleiche gilt auch für
Impftermine bei den Ärzten. Eine Vermischung wie z. B.
erster Termin im Impfzentrum und zweiter Termin beim Arzt
sollte unbedingt vermieden werden. Solche Vermischungen
erschweren zum einen die Organisation und können die
Abstände verzerren, die zwischen den beiden Impfungen
empfohlen sind, um einen möglichst hohen Impfschutz zu
gewährleisten.
Falls eine Kreuzimpfung über den Hausarzt nicht möglich
ist, werden die Impfzentren sich bemühen, die
entsprechende Zweitimpfung mit dem mRNA-Impfstoff
abzudecken. In solchen Fällen bitte unbedingt zuerst die
Impfhotline unter 0731/70 40 50 60 kontaktieren und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagen, dass bereits eine
Erstimpfung beim Arzt statt gefunden hat. Sie erhalten dann
einen Termin für eine Zweitimpfung im Impfzentrum. Da
dies mit einem zusätzlichen organisatorischen Aufwand
verbunden ist, kann es vor Ort im Impfzentrum zu längeren
Wartezeiten kommen. Deshalb bitte in solchen Fällen mehr
Zeit einplanen und bitte etwas Geduld mitbringen.
Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren
Darüber hinaus wurde die Priorisierung in den Impfzentren
aufgehoben. Dies war auf dem Impfgipfel Ende Juni
beschlossen worden. Eine entsprechende
Softwareaktualisierung vom Bayernweiten Impfportal
BayIMCO ist nun erfolgt. Auf bereits bestehende
Terminbuchungen und Termineinladungen hat das keine
Auswirkung. Künftig wird dann die Reihenfolge zur
Termineinladung grundsätzlich ausschließlich über das 
Datum der erfolgten Registrierung in BayIMCO vergeben.
„Eine Ausnahme gilt für die Priogruppen 1 und 2“, erläutert
Dr. Peter Czermak. Das heißt, auch wenn sich jemand
zukünftig in BayIMCO registriert, wird er, sofern er in
Priorität 1 oder 2 (Scoring nach Alter, Vorerkrankung und
Tätigkeit) eingestuft wird, eine umgehende Termineinladung
erhalten.

Impfungen von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren

Mit Aufhebung der Impfpriorisierung können sich auch
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren
in einem der Impfzentren impfen lassen. Dabei kommt der
hierfür zugelassen Impfstoff BioNTech zum Einsatz.
Voraussetzung ist, dass zu dem Impftermin das schriftliche
Einverständnis eines Sorgeberechtigten mitgebracht wird.
Wer sich impfen lassen möchte, muss sich im Bayernweiten
Impfportal registrieren unter www.impfzentren.bayern.
Schülerinnen und Schüler, welche dieses Jahr oder im
Schuljahr 2021/22 ihren Abschluss machen, erhalten in den
nächsten Tagen über die Schulen eine Info zur
Registrierung für einen Impftermin in BayIMCO.



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