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Ulm News, 15.05.2021 17:23

15. Mai 2021 von Ralf Grimminger
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Inzidenzwert unter 165: Wechselunterricht an Schulen im Alb-Donau-Kreis möglich


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Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis ist seit fünf Tagen wieder stabil unter dem Wert von 165 pro 100.000 Einwohner. Somnit ist ein Wechselunterricht in Schulen und Regelbetrieb in Kitas ab nächsten Montag wieder möglich. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau mit. 

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Samstag, 15. Mai, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis seit fünf Tagen wieder stabil unter dem Wert von 165 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona- Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.
Am vergangenen Sonntag, 9. Mai, unterschritt der Alb-Donau-Kreis erstmals wieder die für die Corona-Maßnahmen wichtige Marke von 165. Von ihr ist abhängig, ob Schulen Fern- oder Präsenzunterricht abhalten und Kinderbetreuungseinrichtungen regulär geöffnet haben oder nicht. Das Infektionsschutzgesetz knüpft die Rückkehr zum Wechselunterricht an den Schulen und zum Regelbetrieb an den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege an folgende Voraussetzung: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 165, tritt das Verbot des Präsenzunterrichts und des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten am übernächsten Tag außer Kraft. Samstage sind ebenfalls Werktage in diesem Sinne. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt, unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Tage allerdings auch nicht. Das Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Wechselunterricht möglich

Die Schulen im Alb-Donau-Kreis können somit ab Montag, 17. Mai, wieder mit Wechselunterricht beginnen und die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport räumt den Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen zusätzlich ein, sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist.



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