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Ulm News, 16.04.2021 15:32

16. April 2021 von Ralf Grimminger
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Bürgschaftsversicherung im Baugewerbe


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Ob ein Unternehmer nun im Bauhauptgewerbe, bzw. im Baunebengewerbe im Hoch- oder Tiefbau tätig ist oder sein Business auf den Landschafts- und Gartenbau ausgelegt ist, in all diesen Fällen ist eine Bürgschaftsversicherung für das eigene Gewerbe sinnvoll.

Auch andere Sektoren, wie beispielsweise der Maschinen- und Anlagenbau profitieren von einer dementsprechenden Bürgschaftsversicherung. Warum jedoch eine Bürgschaftsversicherung als Bauherr abschließen?

Bürgschaftsversicherung als Absicherung

Selbstverständlich brauchen Bauunternehmen, sowie Landschaftsgärtner und Maschinenbauunternehmen Aufträge, um wirtschaftlich rentabel am Markt bestehen zu können. Um an profitable Aufträge zu kommen, fordern Auftraggeber Sicherheiten ein. Auftraggeber wollen damit erwirken, dass sämtliche Arbeiten im Rahmen eines Auftrages mit der ordentlichen Sorgfalt eines Auftragsunternehmens durchgeführt und fertiggestellt werden.
Daher ist es in der Baubranche üblich, dass Auftragnehmer eine Bürgschaftsversicherung abschließen, um nach Fertigstellung auf die fünf Prozent Sicherheitseinbehalt zugreifen zu können. Der Sicherheitseinbehalt wird zumeist vom Auftraggeber vom Werklohn einbehalten, um etwaige Mängel, die durch den Auftragnehmer entstanden sind, zu beheben.

Bürgschaftsversicherung im Baugewerbe

Die meisten Bauherren kennen das Prozedere, dass die Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt einbehalten, um sich gegen finanzielle Schadensfälle zu rüsten. Durch die aktuelle Wirtschaftslage und Faktoren wie Preisschwankungen kommt es immer wieder mal vor, dass Auftragnehmer während der Bauphase, sprich, Gewährleistungsfrist, Insolvenz anmelden müssen und ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufträge nicht mehr nachkommen können. Der Sicherheitseinbehalt beträgt in der Regel fünf Prozent vom Werklohn und gleichzeitig eine Liquiditätseinschränkung zulasten des Auftragnehmers.

Vorteile einer Bürgschaftsversicherung

Mit einer Bürgschaftsversicherung haben Auftragnehmer den Vorteil, die Sicherheitseinbehalte ablösen zu können. Dies bedeutet konkret, dass nach Fertigstellung des Projektes auf den vollen Werklohn zurückgegriffen werden kann. Ohne Abschluss einer relevanten Bürgschaftsversicherung kann es bis zu fünf Kalenderjahre dauern, bis Auftraggeber auf die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes Zugriff erhalten.
Die erhöhte Liquidität ist somit ein sehr bedeutender Vorteil. Durch den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung entstehen Auftragnehmern im Baugewerbe keine Schufa Einträge. Die Auftragnehmer haben die Möglichkeit, die Bürgschaftssumme bequem anzupassen. Ganz ohne viel Bürokratie ist es möglich, jederzeit ein höheres Rahmenlimit anzupassen. Die fälligen Beiträge für eine Bürgschaftsversicherung sind steuerfrei.

Abschluss einer Bürgschaftsversicherung – einfach und unkompliziert

Auftragnehmer, die im Baugewerbe tätig sind, können dementsprechende Bürgschaftsversicherungen ganz bequem und unkompliziert bei der Hausbank oder der betrieblichen Versicherung abschließen. Anzuraten wäre in diesem Fall zum Abschluss der Bürgschaftsversicherung bei der eigenen Versicherungsgesellschaft. Dies hat den Hintergrund, da Banken zumeist hohe Sicherheiten benötigen, um eine Bürgschaftsversicherung mit dem Interessenten abzuschließen. Versicherungsgesellschaften schließen in aller Regel mit dem Interessenten auch Bürgschaftsversicherungen ab, ohne Sicherheiten einzufordern. Auf diese Weise können Auftraggeber uneingeschränkt jegliche Liquiditätsvorteile einer Bürgschaftsversicherung nutzen.



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