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Ulm News, 16.04.2021 14:05

16. April 2021 von Thomas Kießling
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Nächtliche Ausgangsbeschränkung auch im Alb-Donau-Kreis - Landrat Heiner Scheffold: Lage ist wirklich ernst


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Auch im  Alb-Donau-Kreis ist die 7-Tage-Inzidenz so hoch, dass eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen unausweichlich ist. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis tritt von 21 bis 5 Uhr tritt ab Montag, 19. April um 0 Uhr, in Kraft. So sollen Kontakte weiter reduziert werden. Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, warnte: „Die Lage ist wirklich ernst. Wir verzeichnen aktuell täglich so viele Neuinfektionen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle".  Damit gelten nun Ausgangssperren und verschärfte Regeln in Ulm und in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm. 

Zwar hat die Landesregierung angekündigt, die Corona-Verordnung über das kommende Wochenende zu aktualisieren und die vom Bund angekündigte Notbremse samt einer Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 darin umzusetzen. Diese würde aber nach aktuellem Stand erst Ende kommender Woche in Kraft treten. Darauf könne die Landkreisverwaltung aber nicht warten, sagte Landrat Heiner Scheffold: „Die Lage ist wirklich ernst. Wir verzeichnen aktuell täglich so viele Neuinfektionen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklung von alleine abschwächt. Da wir die Einzelheiten der neuen Fassung der Corona- Verordnung noch nicht kennen und auch nicht sagen können, wann genau sie in Kraft tritt, handeln wir jetzt und so, wie es uns der aktuell gültige Rechtsrahmen gebietet. Es kann aber sein, dass unsere kreisweite Ausgangsbeschränkung im Laufe der nächsten Woche von einer landesweit gültigen Regelung mit dem gleichen Inhalt abgelöst wird.“
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Landessozialministerium sieht eine 7-Tage-Inzidenz von 150 je 100.000 Einwohner als den Wert an, ab dem Ausgangsbeschränkungen verfügt werden müssen.
Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für den Alb-Donau- Kreis lagen gestern erstmals wieder knapp über 150, nachdem im Laufe der vergangenen Tage bereits ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Dafür waren aber keine größeren Ausbrüche verantwortlich.
Das Infektionsgeschehen ist diffus und verteilt sich auf eine Vielzahl von Privathaushalten, Betrieben, Kitas und Schulen. Die Gefahr eines exponentiellen Wachstums der Neuinfektionen ist dadurch groß und die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um einem weiteren Anstieg der Infektionskurve Einhalt zu gebieten.
Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden. In der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, dringende medizinische Behandlungen, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.



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