Ulm News, 12.03.2021 08:00
Stürmische Zeiten: Wer zahlt wenn’s kracht?
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Beschreibung: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Gebäuden.
Fotograf: wetterOnline
Erst KLAUS, dann LUIS – gleich zwei Stürme halten Deutschland in Atem. Der starke Wind richtet stellenweise massive Schäden an. Betroffenen stellt sich schnell die Frage, wer für eventuelle Sturmschäden aufkommt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.
Ab dieser Windstärke zahlen Versicherungen
„Windige Zeiten in Deutschland: Die Stürme KLAUS und LUIS fegen mit Böen bis 110 Kilometer pro Stunde über Deutschland hinweg. Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende Gegenstände sind die Folge,“ erklärt Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. Die Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.
Schäden am Gebäude
Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.
Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.



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