Ulm News, 20.01.2021 12:08
Schwertransporte im Straßenverkehr: Mammut-Projekt mit besonderer Technik
Wer öfters nachts auf Autobahn oder Bundesstraße unterwegs ist, hat sie sicher schon gesehen: Riesige LKWs mit spezieller Kennzeichnung, die schwere oder überlange Maschinen- und Bauteile transportieren, wie zum Beispiel Flügel von Windradanlagen. Diese Sondertransporte erfordern nicht nur ganz spezielle Fahrzeuge, sondern nehmen auf den deutschen Straßen auch eine Sonderstellung ein.
Unterschied zwischen Großraum- und Schwertransport
Die StvO unterscheidet insgesamt vier verschiedene Arten von Sondertransporten. Von einem Großraumtransport ist die Rede, wenn der Transport inklusive Transportgut eine Breite von 2,55 Meter und eine Höhe von 4 Metern überschreitet, das Gewicht jedoch vergleichsweises gering ist. Umgekehrt zeichnen sich Schwertransporte durch ein sehr hohes Gewicht aus, haben aber keine Übergröße. Großraum- und Schwertransporte hingegen sind sowohl sehr schwer als auch sehr groß. Langtransporte sind gemeint, wenn das Transportgut eine Länge von 20 Metern überschreitet.
Von Tiefbettaufliegern bis Spezialfahrzeuge für Schwertransporte
Große Turbinen, riesige Bagger oder Bauteile von Windradanlagen können nicht mit konventionellen LKWs transportiert werden, sondern benötigen für den Transport Spezialfahrzeuge. Das gilt insbesondere für Schwertransporte, die besonders große und schwere Bauteile, Materialien oder Fahrzeuge transportieren, die nicht in ihre Einzelteile zerlegt werden können, wie das etwa bei Windradanlagen der Fall ist.
Moderne Tiefbettauflieger verfügen inzwischen über ein verbessertes Manövrierverhalten und nutzen jeden Millimeter aus. Sie eignen sich zum Beispiel besonders für den Transport von großen Baumaschinen, Stahl- und Betonteilen oder ganzen Förderanlagen. Dank fortschrittlicher Technik kann der Fahrer mittels einer Funkfernbedienung das Fahrzeug bequem aus dem Fahrerhaus heben, senken und nachlenken.
In der Industrie, etwa im Anlagenbau, Brücken- und Tunnelbau, auf Werften, in der Stahlindustrie oder Luft- und Raumfahrt, kommen sogenannte Self-Propelled-Modular-Transporter (SPMT) zum Einsatz, die die Scheuerle Fahrzeugfabrik 1983 auf den Mark gebracht hat. Dabei handelt es sich um modulare, selbst angetriebene und fahrbare Plattformen mit mehreren Achsen. Sie können beliebig miteinander kombiniert werden und können Gewichte bis zu 17.200 Tonnen transportieren. Weitere Informationen gibt es auf scheuerle.com.
Sonderbelastung für die Straßen nur mit Genehmigung
Die Nutzung und Belastung der Straßen ist in Deutschland sehr genau in der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Straßenverkehrsordnung (StvO) geregelt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Schwertransporte übersteigen die zulässigen Gewichte und Abmessungen und sind deshalb genehmigungspflichtig nach §29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StvO). Zudem ist für Schwertransporte eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erforderlich, für Großraumtransport eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StvO. Sondertransporte dürfen lediglich von montags 9 Uhr bis freitags 15 Uhr auf den Straßen fahren.
Besonders große Güter, die eine Breite von 3,2 Metern überschreiten, werden nachts zwischen 22 und 6 Uhr transportiert, um den Verkehr nicht zu behindern. Hinter solchen Schwerlasttransporten fährt in der Regel ein Begleitfahrzeug, das den Transport abschließt und gegebenenfalls ein Überholverbot anzeigt.
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