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Ulm News, 22.11.2020 23:17

22. November 2020 von Ralf Grimminger
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Verwaltungsgericht genehmigt "Querdenkern" Autokorso in Ulm


Das Verwaltuungsgericht Sigmaringen hat der Initiative "Querdenken 731" einen am Montag geplanten Autokorso in der Ulmer Innenstadt genehmigt. Die Stadt Ulm hatte die Genehmigung dazu nicht erteilt. Allerdings dürfen der Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz und seine Mitstreiter nur zwischen 14 und 16.30 Uhr protestieren und nicht - wie geplant - im Feierabendverkehr zwischen 16.30 und 19.30 Uhr. 

Die Stadt Ulm hatte versucht, den Protest-Autokorso, mit dem die Initiative gegen Einschränkungen in der Corona-Pandemie, für Grundrechte und gegen Mundschutz und Impfen protestieren wollen, zu verhindern. Die Stadt genehmigte Protestzug aufgrund der Erfahrungen der Demonstration am vergangenen Montag nicht. Allerdings bot die Stadt an dass die "Querdenker" 30 Minuten mit maximal 20 Autos auf einer geänderten Route fahren dürfen. Auch diesen Vorschlag verwarf das Verwaltungsgericht. Demnach dürfen die Corona-Kritiker und Virusleugner auf der ursprünglich geplanten Route durch die Stadt fahren, allerdings nur zwischen 14 und 16.30 Uhr. Gefordert wird ein Startfahrzeug und ein Fahrzeug, das das Ende des Korsos darstellt. Alle Autos müssen gekennzeichnet, laut Haintz mit "Friede, Freiheit, Demokratie und Rechtstaat". Außerdem gilt die Straßenverkehrsordnung. Insgesamt erkennt das Verwaltungsericht  den Grund der Demonstration, die sich auch gegen den Abbau von Grundrechten richtet, an. Die Demonstranten wenden sich "gegen freiheitsbeschränkende staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, was von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist".
Weiter begründetet das Verwaltungsgericht: "Auch wenn es – worauf das von der Antragsgegnerin vorgelegte Video über Äußerungen des Prozessbevollmächtigten schließen lässt – dem Antragsteller darum geht,
Verkehrsstaus in der Ulmer Innenstadt zu verursachen, kann aufgrund der dem Gericht vorliegenden Unterlagen nicht festgestellt werden, dass ausschließlich eine Blockade und kein von der Versammlungsfreiheit gedeckter Zweck mehr verfolgt würde. Dass die im Streit stehende Versammlung durch Herbeiführung von Stau größtmögliche Aufmerksamkeit für ihr Thema erregen will, ist grundsätzlich noch von der Versammlungsfreiheit gedeckt".
Haintz organisiert in Ulm den Autokorso, hat aber auch die Aktivisten im Internet deutschlandweit aufgerufen, am Montag möglichst per Eilantrag in vielen Kommunen einen Autokorso durch die Innenstädte zu beantragen.  



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