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Ulm News, 24.09.2020 18:32

24. September 2020 von Ralf Grimminger
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Polizei kontrolliert Maskenpflicht bei 650 Fahrgästen in Bus und Bahn


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Die Ulmer Polizei kontrollierte am Mittwoch, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Ulm und Neu-Ulm eingehalten wird. Insgesamt wurden 650 Fahrgäste kontrolliert, etwa die Hälfte von diesen trug die Masken nicht vorschriftsmäßig.

 Zwischen 12 und 20 Uhr mischten sich Beamte des Polizeipräsidium Ulm im Stadtgebiet unter die Fahrgäste und prüften, ob die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen wurden. Ergebnis: Der überwiegende Teil der ÖPNV-Nutzer hielt sich an die Vorgabe. Insgesamt wurden im Stadtgebiet 650 Fahrgäste kontrolliert. Bei ungefähr der Hälfte stellten die Beamten fest, dass die Masken nicht vorschriftsmäßig getragen wurden. Nach einem kurzen Hinweis bedeckten die meisten Betroffenen ihre Nase sofort wieder.
In nur 26 Fällen mussten Bußgelder ausgesprochen werden. 
Wie viele Beamte unterwegs waren, lies sich Claudie Kappeler, Pressesprecherin des Polizeipräsidium Ulm, nicht entlocken. Konkreter als „eine hohe zweistellige Zahl“ wurde sie nicht, aber alleine die Polizeifahrzeuge rings um den zentralen Umsteigepunkt Ehinger Tor in Ulm zeigten, dass die Polizei mit aller Ernsthaftigkeit die bestehenden Regelungen überwachen will. Mit Unterstützung des Polizeipräsidium Einsatz aus Göppingen waren Dutzende Polizisten unterwegs, nicht nur an den Haltestellen, sondern auch in den Bussen und Straßenbahnen. Dabei will die Polizei nicht Bußgelder verteilen, sondern für die bestehenden Regelungen sensibilisieren und das Gespräch suchen. Auch André Dillmann, Geschäftsführer der SWU Verkehr, hat sich die Polizeikontrollen selbst angesehen: „Wir wollen, dass sich die Fahrgäste in unseren Fahrzeugen wohlfühlen“. Aber auch abseits der Kontrollen ist er mit dem Verhalten seiner Fahrgäste zufrieden, denn „die Sozialkontrolle funktioniert“. Wer ohne Maske unterwegs ist oder sie nicht korrekt trägt, wird oft schon von anderen Fahrgästen darauf angesprochen. Oft genügt der Augenkontakt eines Polizisten mit einem Nicht-Maskenträger. Wenn sich dann der Polizist noch demonstrativ die Maske etwas nach oben zupft, merken fast alle Fahrgäste, dass sie etwas vergessen haben oder die Nasenspitze herausschaut. In der Straßenbahn werden die Polizisten im Vorbeigehen aber auch von Fahrgästen angesprochen, die sich für die Kontrolle bedanken. Manchmal müssen die Polizisten an den Haltestellen daran erinnern, das die Maskenpflicht eben nicht nur in den Fahrzeugen gilt, sondern auch an den Haltestellen. Trotzdem gibt es immer mal wieder Menschen, die die Maske auch nach der Ansprache durch die Polizisten immer noch nicht korrekt tragen wollen. Eine Frau in der Straßenbahn argumentierte zuerst damit, dass ja niemand in ihrer Nähe sitzt und dann sei doch alles in Ordnung. Fachkundig wurde ihr durch eine Polizistin erklärt, dass sich die Aerosole in einem geschlossenen Raum weit verbreiten können. Das nächste Argument, dass sie die Maske nicht tragen können, weil sie dann keine Luft bekommt, wurde mit dem Hinweis auf die Befreiungsmöglichkeit über ein Attest erwidert. Nun beschuldigte die Frau ihren Hausarzt, der ihr kein Attest ausstellen würde. Geübt in solchen Endlos-Diskussionen kam von der Polizistin dann der Rat, den Hausarzt zu wechseln. Schließlich war die Masken dann eben doch über der Nase, denn selbst den Ausreden konnten problemlos entgegnet werden. Einhundert bis 250 Euro Bußgeld werden fällig, wenn ein Fahrgast sich weigert, eine Maske zu tragen. Im Alb-Donau-Kreis war das am Mittwoch nur zweimal der Fall, im Stadtgebiet Ulm gab es jedoch gleich 26 Bußgeldverfahren. In den vier Landkreisen des Polizeipräsidium Ulm kam es seit Jahresanfang zu rund 150 Todesfällen im Zusammenhang mit COVID19-Erkrankungen, daher fo rdert die Polizei jeden Einzelnen dazu auf, durch das Akzeptieren der Maskenpflicht seinen persönlichen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie zu leisten. Text/Foto: Thomas Heckmann



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