Ulm News, 24.09.2020 09:54
Bewährungsstrafen im "Fackelwurf"-Prozess - Landgericht Ulm: Tat eindeutig rassistisch
Im Prozess um den Wurf einer brennenden Fackel auf den Wohnwagen einer Roma-Familie in Erbach sind vier der fünf Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht erkannte damit den Tatbestand der Nötigung an, aber keinen - nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ulm - Mordversuch und keine Brandstiftung. Für das Landgericht Ulm war das Motiv der Tat eindeudtig rassistisch. Deswegen wurde auch ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte und ein Aufsatz darüber angeordnet, was dann doch eher wie eine Strafarbeit in der Schule anmutet als das Ahnden einer rassistischen Straftat. Alle Angeklagten waren nach ihrer Festnahme mehrere Monate lang in Untersuchungshaft.
Über die Jugendstrafe des fünften Angeklagten wird der Bewährungszeit entschieden. Der junge Mann war seinerzeit der Fahrer des Autos, aus dem die Fackel gewiorfen wurde. Er hatte nach der Tat in psychologische Beratung begeben und ein neues privates Umfeld gesucht, im Gegensatz zu den anderen Angeklagten. Außerdem trug er zu Aufklärung der Tat bei.
Für das Landgericht Ulm war es klar, dass die fünf Verurteilten im Mai 2019 in Erbach im Alb-Donau-Kreis aus rassistischen Gründen eine Fackel in Richtung eines Wohnwagens einer Romafamilie geworfen haben. Nach Überzeugung des Gerichts wollten sie die Familie mit der brennenden Fackel, mit Gegröle und rassitischen Beleidigungen in Angst versetzen und vom Platz vertreiben. Nicht klar war es für das Gericht, ob damit die Familie verletzt werden sollte. Es sei eher ein spontane Tat gewesen, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes beantragt. Sie prüft jetzt, ob das Urteil so akzeptiert wird. Die Verteidigung und Vertreter der Verbände der Sibnti und Roma äußerten sich zufrieden mit dem Urteil.
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