Ulm News, 29.06.2020 16:33
Stadt Ulm regelt Parken auf Gehwegen neu
Die Stadt Ulm war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung
illegalen Gehwegparkens. Das geht nicht mehr, nachdem der
Petitionsausschuss des Landtags die Stadt deswegen gerügt hat.
Michael Jung, Leiter der Hauptabteilung VGV und zuständig für
Verkehr, stellte fest: „Parken auf Gehwegen gefährdet oft die schwächsten
Verkehrsteilnehmenden. Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder
Rollatoren können zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzen oder
kommen überhaupt nicht mehr durch.“ Im Sinne der Verkehrssicherheit
und Barrierefreiheit bestehe daher Handlungsbedarf. Die Umsetzung des
Konzepts geht jetzt in die nächste Phase.
Bei der Überprüfung der ungefähr 850 städtischen Straßen haben die Ulmer Verkehrsplaner drei Kategorien von Straßen unterschieden.
Kategorie I: Parken ist auf der Fahrbahn einseitig oder beidseitig möglich. In diesen Straßen mussten Parkplätze vom Gehweg auf die Straße verlagert werden. Dies betrifft den Großteil der untersuchten Straßen und ist inzwischen realisiert.
Kategorie II: Gehwegparken kann bedingt legalisiert werden. Für 43 Straßen besteht Regelungsbedarf.
Kategorie III: Gehwegparken kann auf Grund begrenzter Platzverhältnisse kaum oder gar nicht legalisiert werden. Für 32 Straßen besteht Regelungsbedarf.
Parken auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich
verboten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wagen vollständig auf
dem Gehweg oder nur mit einer Fahrzeugseite dort abgestellt ist - beides ist prinzipiell nicht erlaubt. Nur dort, wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO auf dem Gehweg geparkt werden.
Die ungehinderte Zufahrt von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen, Müllfahrzeugen, Bussen muss sichergestellt sein, ebenso die vorgeschriebene Mindestbreite auf Gehwegen von anderthalb Metern, so dass eine Begegnung von Kinderwagen und Rollatoren möglich ist. Fahrzeuge sollen vom Gehweg auf die Straße geholt und dadurch der Gehweg freigehalten werden.
Dort, wo Gehwegparken nicht erlaubt werden kann, werden Parkmöglichkeiten auf der Straße ausgewiesen – soweit dies möglich ist. Grundstückszufahrten, Einmündungen sowie Kreuzungen müssen einsehbar bleiben. Wo möglich, werde beidseitiges Parken genutzt. Versetztes Parken soll die Durchfahrgeschwindigkeit reduzieren.
Einen Schilderwald will die Verwaltung aber vermeiden.
Der Bearbeitungsstand ist auf der Homepage der Stadt Ulm unter dem
Artikel "Gehwegparken" abrufbar und wird kontinuierlich aktualisiert:
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/verkehr-und- mobilitaet/individualverkehr/gehwegparken




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