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Ulm News, 20.05.2020 22:29

20. Mai 2020 von Ralf Grimminger
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Start der Badesaison: Auch an Seen gelten die Corona-Abstands- und Hygieneregeln


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Am vergangenen Wochenende hat in den Naherholungsgebieten im Landkreis Neu-Ulm die Badesaison begonnen. Erstmals in diesem Jahr leistete die Wasserwacht Dienst an den Baggerseen – und rettete dabei gleich einem Menschen das Leben. In Ludwigsfeld bewahrten die schwimmenden Retter des Bayerischen Roten Kreuzes einen Badegast vor dem Ertrinken. Und was ist mit Corona – droht davon zusätzliche Gefahr im oder am kühlen Nass? 

Nach Angaben des Umweltbundesamts sinkt das Infektionsrisiko beim Baden oder Schwimmen in größeren Naturgewässern (wie Badeseen oder im Meer) umso mehr, je wärmer es draußen wird. „Steigende Wassertemperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung im Sommer werden zu einer noch stärkeren Inaktivierung möglicherweise in das Wasser eingetragener Viren führen“, heißt es von der Fachbehörde.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat keine Erkenntnisse, dass das Coronavirus übers See- oder Meerwasser übertragen werden kann. Grundsätzlich sollte jedoch nicht baden gehen, wer an Atemwegsinfekten erkrankt ist: „Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt“, stellt das Umweltbundesamt heraus.
Im kühlen Nass ist die Ansteckungsgefahr also gering. Wenn das Wasser dann noch – wie in Hallen- und Freibädern, die derzeit allerdings noch geschlossen sind – aufbereitet und mit Chlor desinfiziert ist, gibt es noch weniger Grund zur Sorge, beruhigt das Umweltbundesamt: „Das Wasser in konventionellen Schwimmbädern (Frei- und Hallenbädern) unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien und Viren).“ Das eigentliche Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, ergibt sich durch den Kontakt außerhalb des Wassers von Mensch zu Mensch.
Die Apotheken-Umschau schreibt: „Der Alptraum von Virologen sind dicht nebeneinander liegende Handtücher mit sich sonnenden Menschen darauf.“ Das soll die Distanzregel verhindern, wonach mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Besuchern auf der Liegewiese eingehalten werden muss. Grundsätzlich besteht keine Maskenpflicht im Außenbereich des Badesees. Grillen am Ufer ist allerdings verboten. Ob diese Bestimmungen auch eingehalten werden, kontrolliert die Polizei stichprobenartig: „Wir haben im ganzen Landkreis ein Auge darauf“, sagt Werner Bamberger, der Fachberater Corona der Polizeiinspektion Neu-Ulm. Insbesondere „Partygelage an den Naherholungsseen“ würden „konsequent beendet“, so Bamberger.
Allgemein appelliert der Polizeihauptkommissar an die Vernunft und die Einsicht der Badegäste, sich an die Corona-Vorschriften zu halten, „um sich selbst und die Mitmenschen zu schützen“.
Auch die Wasserwacht hat sich an die Corona-Abstands- und Hygieneregeln angepasst. Die Wachmannschaften an den Seen bestehen heuer nur aus vier bis fünf Einsatzkräften, in normalen Jahren sind es doppelt so viele. Um die Reduzierung personell aufzufangen, wurde eine „mobile Schnelleingreiftruppe zur Wachunterstützung“ gebildet, berichtet Roland Berner, der Technische Leiter der Kreiswasserwacht Neu-Ulm. Er und seine Kolleginnen und Kollegen achten auf die Corona-Risiken, ohne jedoch die anderen Gefahren für Leib und Leben während der Badesaison aus dem Blick zu verlieren.



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