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Ulm News, 23.05.2020 14:12

23. Mai 2020 von Ralf Grimminger
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Schule in Zeiten von Corona


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Im Normalfall findet die Einschulung eines Kindes mit sechs Jahren statt. Allerdings ist es in Ausnahmefällen möglich, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben. Aufgrund der Corona-Pandemie ist jedoch vieles anders gekommen als gedacht: Durch die wochenlangen Schließungen der Kitas wurden viele Kinder nicht ausreichend auf den Schulstart vorbereitet, weshalb sich Eltern nun fragen, ob sie ihr Kind nicht sofort ein Jahr später auf die Schule schicken sollten.

Kindergartenkind Elisabeth wartet schon sehnsüchtig auf ihre Einschulung, auch wenn es bis dahin noch gut vier Monate sind. Sie hat bis jetzt schon sehr viel über Corona gehört, weshalb sie sich mittlerweile fragt, ob sie aufgrund der zahlreichen Einschränkungen überhaupt noch in die Schule kommt. So müsse sie im Falle einer Einschulung zu ihren Mitschülern sowie Lehrern genügend Abstand halten und auch einen Mundschutz tragen, was sie nicht so toll findet. Vielen Kindern geht es derzeit so wie der kleinen Elisabeth. Gerade deshalb fragen sich zahlreiche Eltern, ob eine Einschulung im September dieses Jahres überhaupt umsetzbar ist und inwiefern die Kinder vor dem Virus geschützt werden.
Nach der Eröffnung zahlreicher Geschäfte in Deutschland dürfen seit den letzten Wochen auch Abschlussklassen sowie Abiturienten und Berufsschüler wieder die Schulbank drücken, allerdings nur unter strengen Hygienevorschriften. So sind demnach markierte Wegführungen sowie „Einbahnstraßen“ in Schulfluren gekennzeichnet und Klassen unterteilt. Abgesehen davon werden Pausen gestaffelt abgehalten und es findet zeitversetzter Unterricht statt. Auch ein größerer Abstand zwischen den Tischen im Klassenzimmer ist notwendig. Zusätzlich werden Einlasskontrollen an den Toiletten durchgeführt, um nicht zu viele Schüler auf einmal einzulassen. Zusammenfassend muss auf jeder Schule ein spezieller Hygieneplan vorhanden sein.

Vorschlag bei Einschulung: Schichtmodell

Derzeit hängt es vor allem davon ab, wie sich in Zukunft die Zahlen weiterentwickeln. Diverse Vorschläge wurden daher bereits in den Raum geworfen, um für eine sichere Beschulung der Erstklässler zu sorgen. So könnten die Klassen in kleine Gruppen unterteilt werden, wobei diese abwechselnd in die Schule kommen. Für alle anderen Wochen, in denen sich ein Teil nicht in der Schule befindet, sollten genügend Hausaufgaben erteilt werden.

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Im süddeutschen Bundesland Baden-Württemberg ist eine Zurückstellung des Kindes grundsätzlich möglich, wenn dieses zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt geworden ist. Kinder können außerdem auch freigestellt werden, wenn sie den geistigen oder körperlichen Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben, damit ein erfolgreicher Unterricht gegeben ist.
Laut Aussage des Sprechers des baden-württembergischen Schulministeriums Benedikt Reinhard heißt es, dass zwar in den letzten Monaten der Kitas noch diverse Schulanfängeraktivitäten durchgeführt werden, diese aber dennoch nicht entscheidend sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Es sei allerdings laut Reinhard entwicklungspsychologisch nicht sinnvoll, das Kind ein Jahr länger in der Kita zu behalten, da sich diese im Regelfall im Herbst in der Rolle eines Schulanfängers sehen und demnach auch in die Schule gehen wollen.
Eltern müssen daher selbst entscheiden, ob eine Zurückstellung des Kindes aufgrund der Corona-Krise sinnvoll erscheint oder nicht. Je nachdem, wie die Entscheidung fällt, sollten Eltern unbedingt auf etwaige Fristen achten, damit sie mit dem Antrag auf Zurückstellung nicht versäumen.



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