Ulm News, 19.04.2020 13:34
Neue Corona-Verordnung: Reduzierung der Verkaufsfläche in Baden-Würtemberg nicht gestattet
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in der Nacht zum Sonntag die fünfte Änderung der Corona-Ordnung erlassen. Diese sieht in verschiedenen Bereichen in Ulm und Umgebung Lockerungen gegenüber den bisher geltenden Regelungen vor, teilt die Stadt Ulm mit.
Schulbetrieb und Kinderbetreuung
Das Land hat die Untersagung des Schulbetriebs und den Betrieb von Einrichtungen der Kinderbetreuung bis zum 03.05.20 verlängert. Zwar wurde eine Erweiterung der Notbetreuung durch das Land angekündigt, die dafür notwendige Rechtsverordnung des Landes liegt der Stadt aktuell aber noch nicht vor. Die Stadt wird umgehend informieren, sobald die entsprechenden Regelungen veröffentlicht und zur Anwendung kommen.
Einzelhandelsgeschäfte
In der aktualisierten Verordnung wird der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm wieder erlaubt. Voraussetzung ist die Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen. Daraus ergibt sich für viele große Geschäfte die Frage, ob sie ebenfalls öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren und die restliche Fläche absperren. Dem ist nicht so: Eine entsprechende Reduzierung der Verkaufsfläche ist nicht erlaubt; große Läden müssen definitiv geschlossen bleiben. In der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration vom 17.04.2020 werden die Details zur Öffnung von Einrichtung des Einzelhandels dargestellt (https://www.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/richtlinie-fuer-die-oeffnung-des- einzelhandels-1/).
Außerhaus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen wird gestattet
Stadtbibliothek und Haus der Stadtgeschichte
Stadtarchiv Bibliotheken und Archive dürfen generell wieder geöffnet werden. Deshalb erstellen die Verantwortlichen der Stadt Ulm derzeit ein Konzept für Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, unter denen die Stadtbibliothek und das Archiv vom Haus der Stadtgeschichte wieder öffnen werden. Sobald der genaue Zeitpunkt für die Öffnung feststeht, wird die Stadt Ulm in den Medien und auf ihrer Website darüber informieren.
Weitere Städtische Dienststellen
Noch keine Änderungen gibt es bei den übrigen städtischen Einrichtungen. Die städtischen Dienstgebäude inklusive der Bürgerdienste in der Olgastraße und dem Standesamt im Rathaus bleiben weiterhin geschlossen. Persönliche Besuche bei den Dienststellen sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Viele Dienstleistungen kann man auch online abwickeln. Sie sind über www.ulm.de (Suchwort „Online Dienstleistungen“) zugänglich.
Empfehlung zu Mund-Nasen-Schutz
Raum Die Stadt Ulm bittet die Bürgerschaft weiterhin um Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sollte dies nicht möglich sein, folgt auch die Stadt der Landesempfehlung und bittet die Bürgerschaft um Verwendung von Alltagsmasken in Form eines Mund-Nasen-Schutzes, beispielsweise im ÖPNV und beim Einkaufen. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Virus.
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