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Ulm News, 30.03.2020 16:00

30. März 2020 von Ralf Grimminger
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Landesregierung bessert nach: Corona-Soforthilfe ohne Prüfung des Privatvermögens


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Wochenende entschieden, dass die Corona-Soforthilfe ohne Prüfung, d. h. ohne Berücksichtigung des Privatvermögens, ausbezahlt werden kann. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. 

Neue Bestimmung gilt auch rückwirkend

Die Entscheidung der Landesregierung, das Privatvermögen nicht zu prüfen, gilt auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch.

Aufruf der IHK

Die IHK Ulm bittet deshalb die Antragsteller, zu prüfen, ob sie unter diesen Voraussetzungen evtl. einen höheren Zuschuss beantragen können. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin bereits entsprechend seiner/ihrer Mitarbeiterzahl den maximalen Zuschuss beantragt hat.
„Weiterhin ist jedoch im Antrag zu versichern, dass die wirtschaftliche Existenz bedroht ist und diese Bedrohung durch die Corona-Pandemie verursacht wurde“ erläutert Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Diese Bedrohung liegt gem. Vorgaben der Landesregierung dann vor, „wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (beispielsweise gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass)“.
Informationen gibt es unter  www.ulm.ihk24.de/soforthilfe.



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