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Ulm News, 18.03.2020 15:16

18. März 2020 von Ralf Grimminger
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Landratsamt Alb-Donau erleichtert flexiblere Arbeitszeiten


Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen
machen auch mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten erforderlich. Dies erleichtert nun eine Verfügung, die der Alb-Donau-Kreis jetzt erlassen hat. 

Um die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastrukturen sicherzustellen, hat das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde deshalb eine Ausnahmebewilligung per Allgemeinverfügung erlassen. Landrat Heiner Scheffold: „Damit ermöglichen wir Betrieben und Organisationen, dass sie schnell und flexibel reagieren können, sowohl auf Nachfrage- und Versorgungsschwankungen wie auf Personalengpässe“.
Dies gelte für alle versorgungs- und systemrelevanten Branchen und Tätigkeitsfelder. Diese müssten nun keine gesonderten Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Landratsamt mehr stellen, so der Landrat. Basis dafür ist eine einheitliche Vorgabe des Landeswirtschaftsministeriums für die Landkreise und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden. Dabei geht es um Ausnahmen für die Beschäftigung von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen sowie um Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist bis zum 30. Juni 2020 befristet. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es Ausnahmebewilligungen unter anderem für das Produzieren, Verpacken und Liefern von Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten und Hygieneartikeln sowie für Tätigkeiten, die der medizinischen Behandlung und Versorgung von Patienten dienen. Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit sind unter anderem möglich bei Not- und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern und Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen, bei der Feuerwehr, Gerichten und Behörden.
Gleiches gilt für Verkehrsbetriebe, in der Energie- und Wasserversorgung sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben sowie bei Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen. Auch im Bereich von Presse, Rundfunk und anderen Medien sind Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit möglich.
Die zulässige tägliche Arbeitszeit kann in diesen Tätigkeitsbereichen auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts ist auf der Webseite des Alb-Donau- Kreises (www.alb-donau-kreis.de) unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.



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