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Ulm News, 22.09.2019 23:33

22. September 2019 von Thomas Kießling
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In den frühen Stunden in der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 01:15 Uhr, sollte ein Pkw im Siedlungsweg durch eine uniformierte Neu-Ulmer Polizeistreife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. 

Doch anstatt sein Fahrzeug anzuhalten, beschleunigte der Pkw-Fahrer seinen silbernen Audi und versuchte sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Die kurze Verfolgungsfahrt von etwa 400 Metern endete in einer Hofeinfahrt im Siedlungsweg. Hierbei räumte der 21-jährige Pkw-Fahrer aus Vöhringen ein, Alkohol getrunken zu haben und deswegen geflüchtet sei. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte die Angaben des 21-Jährigen, der Wert lag über der 0,5 Promille-Grenze. Die Beamten beließen es jedoch nicht mit dieser Feststellung und überprüften den 21-Jährigen und sein Fahrzeug noch etwas genauer. Hierbei stellte sich heraus, dass der 21-Jährige überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und den Pkw grundsätzlich nicht führen hätte dürfen. Bei der Überprüfung des vom 21-Jährigen geführten Pkw stellte sich heraus, dass die angebrachten Kennzeichen des Pkw für einen blauen DaimlerChrysler ausgegeben wurden und bereits im Juli im Bereich der Polizeiinspektion Weißenhorn als verloren gemeldet waren. Bei einer weiteren Überprüfung des Audi wurde festgestellt, dass dieser zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt nicht zugelassen war. Im Pkw selbst wurden dann noch zwei weitere Kennzeichen, die ebenfalls zur Fahndung wegen Unterschlagung und Zwangsentstempelung im Fahndungsbestand ausgeschrieben waren, aufgefunden. Zum Abschluss wurde schließlich noch eine Langwaffe im Kofferraum des 21-Jährigen aufgefunden. Hierbei stellte sich heraus, dass es ein ungeladenes Luftdruckgewehr war, welches ebenfalls sichergestellt wurde, um es der Vernichtung zuzuführen, da eine Eignung des 21-Jährigen zum Besitz der Waffe angezweifelt wird. Nach Beendigung aller durchgeführten Maßnahmen konnte der 21-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Diesen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Vergehen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Urkundenfälschung sowie weiteren anhängigen Ordnungswidrigkeiten.



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