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Ulm News, 04.06.2019 18:08

4. Juni 2019 von Ralf Grimminger
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OB Noerenberg: Interessen der Stadt Neu-Ulm werden um des Friedens willen geopfert


„Die Interessen der Stadt Neu-Ulm werden um des Friedens willen geopfert“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg zur Entscheidung des bayerischen Innenministeriums, die von der Stadt Neu-Ulm angestrebte Kreisfreiheit abzulehnen. "Mit der Entscheidung ist das Problem nicht gelöst, sondern nur an die nächste Politiker-Generation weitergegeben", kritisiert Noerenberg die Entscheidung aus München gegen einen "Nuxit" . 

Denn: Die Stadt Neu-Ulm wächst konstant weiter, hat die 60.000 Einwohner-Marke bereits gerissen und die Einwohnerzahl entwickelt sich wohl auch weiterhin steigend. Die Entscheidung des Innenministeriums ist für die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehbar. Der Artikel 5 der Bayerischen Gemeindeordnung formuliert rechtliche Voraussetzungen für eine mögliche Auskreisung. Diese werden nach Auffassung der Stadt Neu-Ulm allesamt erfüllt. Bisher liegt der Stadt keine schriftliche Erklärung des Innenministeriums für die Entscheidung vor. Daher kann im Folgenden lediglich Bezug auf eine allgemeine Pressemitteilung des Staatsministeriums genommen werden.
Finanzen: Pressemitteilung Das Innenministerium begründet seine Entscheidung unter anderem mit einer begrenzten Leistungsfähigkeit des Landkreises. Hier bezieht die Stadt Neu-Ulm folgendermaßen Stellung: Das Argument der reduzierten finanziellen Leistungsfähigkeit ist nicht nachvollziehbar. Die Berechnungen der Stadt, des Landkreises und des Finanzministeriums haben unabhängig voneinander ergeben, dass Stadt und Landkreis auch mit einer Auskreisung der Stadt Neu-Ulm voraussichtlich leistungsfähig bleiben werden. Die Stadt Neu-Ulm stellt sich die Frage: Welche Grundlagen haben zu der Erkenntnis geführt, dass die Leistungsfähigkeit in Gefahr sein soll? Wenn die Kreisumlage ohne die Stadt Neu-Ulm stark ansteigen würde, ist dies vielmehr ein Zeichen dafür, dass Neu-Ulm jetzt schon übermäßig viel Kreisumlage bezahlt. Es bleibt zu befürchten, dass die angesprochene Kreisumlage auch dann steigt, wenn die Stadt Neu-Ulm kreisangehörig bleibt – nämlich dann, wenn es nicht gelingt, das Defizit der Kreisspitalstiftung Weißenhorn zu reduzieren.
Krankenhäuser: Auch die Argumentation zu den Krankenhäusern kann die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehen. Die Stadt Neu-Ulm hat immer und zu jeder Zeit um Lösungen gerungen. Auch wenn die Stadt Neu-Ulm kein Krankenhaus benötigt, um die Gesundheitsversorgung der Neu-Ulmerinnen und Neu-Ulmer zu gewährleisten, wäre sie bereit gewesen, einen Teil des Defizits der Klinik entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse zu übernehmen, um ihren Beitrag an einer positiven Entwicklung beizusteuern. Auch ein Erwerb der Donauklinik stand als mögliche Option im Raum.
Aufgabenverteilung: Zum Vorwurf, es würden „hinreichend konkrete Konzepte fehlen, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung erledigt werden sollen“ sagt die Stadt: Es ist klar, dass noch keine klare Aufgabenverteilung vorliegt. Diese hätte durch die Stadt im Rahmen der Entscheidung für eine Kreisfreiheit weiter konkretisiert und konzeptualisiert werden müssen. Die Stadt hat für jede einzelne Aufgabe ausführlich dargelegt, wie sie diese künftig erledigen möchte.
Konkrete Konzepte und Vereinbarungen fehlen, weil der Landkreis zur Zusammenarbeit nicht immer bereit war. Auch vermag man die Argumentation hinsichtlich der Doppelstrukturen nicht nachzuvollziehen: Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt bereits jetzt Aufgaben erfüllt, die eigentlich in der Zuständigkeit des Landkreises liegen, sind in den letzten Jahren Doppelstrukturen entstanden, die nunmehr durch eine Kreisfreiheit reduziert und gestrafft hätten werden könnten.
Aus Sicht der Stadt Neu-Ulm wirft die Entscheidung des Innenministeriums und die entsprechende Begründung mehr Fragen auf, als sie beantwortet:
- Wird die Stadt Neu-Ulm weiterhin zu Lasten der Neu- Ulmer Steu erzahler finanziell doppelt belastet, weil sie Aufgaben übernimmt und bezahlt, für die eigentlich der Landkreis zuständig wäre?
- Wann erhält die Stadt Neu-Ulm hierfür einen Ausgleich und in welcher Höhe?
- Werden jetzt weitaus kleinere und weniger leistungsfähige kreisfreie Städte zurückgekreist?
- Wie plant der der Landkreis, die Bedürfnisse der zunehmend wachsenden Stadt Neu-Ulm zu befriedigen und eine gerechte Verteilung innerhalb des Landkreises herzustellen?

Für Oberbürgermeister Noerenberg ist klar: „Auch die Neu- Ulmer Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein öffentliches Wohl! Für mich ist es absolut unverständlich, wie ich den Bürgern erklären soll, dass es klare rechtliche Vorschriften gibt, die einen Sachverhalt regeln, die bayerische Politik diese aber nicht berücksichtigt. So kann das Vertrauen in die Politik und auch in einen Rechtsstaat in der Bevölkerung nicht gestärkt werden“.



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