Ulm News, 18.03.2017 16:47
Da lachen die Hühner: Geflügel darf auf Neu-Ulmer Seite wieder ins Freie
Die allgemeine Stallpflicht für Geflügel in ganz Bayern wird gelockert. Das hat die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München bekannt gegeben. Damit die Stallpflich auf Neu-Ulmer Seite gelockert, bleibt aber auf Ulmer Seite, aber nur entlang der Donau, bestehen.
Im November 2016 waren im Freistaat und somit auch im Landkreis Neu-Ulm die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst worden. „Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt“, berichtet der Leiter des Veterinärsamts am Landratsamt Neu-Ulm, Dr. Ignaz Steinhardt. Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Dies erlaubt die Schutzmaßnahmen zu lockern. Die verfügten Aufstallungsverpflichtungen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind daher ab sofort aufgehoben.
Anders in Ulm: Da am 22. Februar in der Friedrichsau erneut eine
verendete Stockente mit dem Vogelgrippe-Virus gefunden worden war, gilt im Stadtkreis sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden emeinden die Stallpflicht generell noch bis zum 24. März, also 30 Tage nach dem letzten positiv auf den Krankheitserreger getesteten Fund.
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