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Ulm News, 06.02.2017 15:37

6. Februar 2017 von Ralf Grimminger
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Jugendschutzkontrollen in der Ulmer Innenstadt - Ergebnis besser als in den Vorjahren


 Die Bürgerdienste haben auch im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit der Polizei wieder Testkäufe in der Ulmer Innenstadt durchgeführt, um die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen zu überprüfen. Bei insgesamt 23 Kontrollen wurden neben Supermärkten, Kiosken und Getränkemärkten auch Tankstellen, ein E-Zigaretten Geschäft sowie eine Shisha-Bar kontrolliert. 

Bei gut einem Drittel gab es Beanstandungen. Das ist ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandungen rund doppelt so hoch war. Im bundesweit geltenden Jugendschutzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozentiges und Zigaretten, noch Filme oder Computerspiele ohne Jugendfreigabe an Jugendliche verkauft werden dürfen. Bei den von den Bürgerdiensten initiierten Testkäufen erhielten die 16- bzw. 17-jährigen Testkäufer in Ulmer Geschäften dagegen in acht Fällen problemlos Zigaretten, in drei Fällen sogar eine Flasche Whiskey, ohne dass sie nach dem Personalausweis oder nach ihrem Alter gefragt worden wären. In der kontrollierten Shisha-Bar wurde ihnen das Rauchen einer Shisha gestattet. In vielen Geschäften gibt es bereits Kassensysteme, die das Verkaufspersonal bei bedenklichen Produkten warnen. In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendliche verbotene Ware verkauft. „Dabei waren unsere Jugendlichen altersangemessen gekleidet, sie versuchten auch nicht, das Personal zu überreden, und sie wiesen sich auf Nachfrage sofort aus“, betont Petra Loser von den Bürgerdiensten. Gegen Händler bzw. deren Angestellte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. Die Reihe der Jugendschutzkontrollen soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden.



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