Ulm News, 26.11.2010 11:10
P-Konto: Banken machen Geschäfte mit der Armut
Zur heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse einer Untersuchung der Handhabung des pfändungsgeschützten Kontos („P-Konto“) erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis: P-Konto: Banken machen Geschäfte mit der Armut
Seit dem 1. Juli 2010 sind Banken verpflichtet, das Konto ihrer Kunden auf Wunsch in ein pfändungsgeschütztes Konto (P-Konto) umzuwandeln. Ein solches Konto erlaubt Schuldnern auch bei Kontopfändung per Bankkonto über das garantierte Existenzminimum zu verfügen. Dadurch ist ein Guthaben von 985,15 Euro monatlich geschützt. Liegt das pfändungsfreie Existenzminimum höher, weil etwa Kinder zu versorgen sind, kann ein höherer Freibetrag beantragt werden. Das Ergebnis einer heute veröffentlichten Untersuchung von Ökotest besagt: Oft werden die Kosten für das P-Konto jedoch erhöht und gleichzeitig das Leistungsangebot eingeschränkt. „Preisaufschläge von 10 bis 20 Euro sind keine Seltenheit“, laut Ökotest. Die Untersuchung zeigt, dass die Erhöhung der Kosten auch in den Gebühren für einzelne Buchungen versteckt werden.
Doch eigentlich darf die Umwandlung von einem Giro- auf ein P-Konto gar nichts kosten. Das P-Konto sollte gerade nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, denn der Zugang zum geschützten Existenzminimum darf nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden. Dieser Missbrauch des P-Kontos durch die Banken ist erneut ein deutlicher Hinweis darauf, dass nur ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Girokonto für Jedermann diese miesen Geschäfte mit der Armut per Bankkonto beenden kann. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte das Recht auf ein Girokonto mit Basisfunktionen haben. Dafür muss die Bundesregierung endlich per Gesetz sorgen. Denn selbst ein Girokonto auf Guthabenbasis ist bisher - trotz der seit 1995 immer wieder erneut vorgetragenen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft – nicht sichergestellt.



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