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Ulm News, 26.03.2015 15:30

26. März 2015 von Ralf Grimminger
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Hochschulfinanzierungsvertrag: Zusätzliche Stellen an der Uni und Hochschule Ulm


Faire Arbeitsverhältnisse sind wichtig für gute Lehre und gute Forschung an den Hochschulen im Land – und damit für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. Der grün-rote Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ setzt hier Maßstäbe und enthält erstmals ein eigenes Kapitel zum Thema „Gute Arbeit“ an den Hochschulen.  

Mit dem jetzt im Kabinett beschlossenen Bildungsnachtrag wird der Vertrag umgesetzt und die Auswirkungen für die einzelnen Hochschulstandorte werden konkret sichtbar. Für die Universität Ulm bedeutet dies, so Jürgen Filius und Martin Rivoir, dass 32 neue Stellen geschaffen werden und 9 Stellen aus der befristeten Finanzierung in die Grundfinanzierung übertragen werden. Von diesen insgesamt 41 Stellen sind 14 im wissenschaftlichen Dienst der Universität Ulm, die übrigen 27 sind in Verwaltung und Technik angesiedelt. An der Hochschule Ulm werden 21 neue Stellen geschaffen und 10,5 Stellen aus der befristeten Finanzierung in die Grundfinanzierung übertragen werden. Die insgesamt 31,5 Stellen sind in Verwaltung und Technik angesiedelt.

 Jürgen Filius und Martin Rivoir freuen sich mit der Hochschule Ulm und der Universität Ulm über diesen Erfolg und betonen: „Hier wird jetzt ganz konkret sichtbar, wie wichtig es ist, im Landeshaushalt eine Priorität auf Wissenschaft und Bildung zu setzen. Wir schaffen Verlässlichkeit für die Beschäftigten, wir schaffen Zukunft – das ist gut für alle Menschen, die an den Hochschulen arbeiten und es ist gut für die Studierenden. Die neue Hochschulfinanzierung kommt unserer Stadt und dem Land zu Gute.“

In einem ersten Schritt werden landesweit 2217,5 Stellen in der Grundfinanzierung der Hochschulen neu ausgewiesen. Insgesamt können über die gesamte Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrages hinweg bis 2020 bis zu 3800 Stellen in der Grundfinanzierung ausgewiesen werden.  Sowohl durch zusätzliche Stellen als auch durch die Entfristung bestehender Beschäftigungsverhältnisse trägt der Hochschulfinanzierungsvertrag zu guten Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen bei. Ein großes Problem an den Hochschulen ist bislang die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen in einem zu großen Ausmaß. Unsicherheit über die berufliche Zukunft durch kurzfristige Verträge beeinträchtigt die Arbeit und die private Lebensplanung eines Mitarbeiters der Verwaltung genauso wie die einer Forscherin.  

Deswegen setzen sich Martin Rivoir und Jürgen Filius gemeinsam mit der grün-roten Landesregierung dafür ein, die Grundfinanzierung der Hochschulen auszubauen. Denn nur mit verlässlichen und flexibel einsetzbaren Mitteln können Hochschulen langfristige faire Arbeitsverhältnisse schaffen.   Weiterhin sind im Hochschulfinanzierungsvertrag Regelungen dazu enthalten, wie Hochschulen mit Befristungen umgehen müssen. Auch hier sehen Jürgen Filius und Martin Rivoir wichtige Impulse für faire Arbeit. Als Beispiel nennen sie, dass sich Befristungen nach der Dauer und nach den Erfordernissen der Drittmittelgewährung richten müssen und dass Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren nur in begründeten Ausnahmefällen geschlossen werden dürfen.



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